Regierung bestätigt direkte Kontakte und Ziele
Die Gespräche über Abschiebungen aus Afghanistan sind in eine aktive Phase eingetreten. Das Bundesinnenministerium bestätigte direkte Kontakte zur Organisation regelmäßiger Rückführungen nach Kabul. Innenminister Alexander Dobrindt sagte, das Ziel sei es, planbare Rückführungen statt gelegentlicher Charterflüge zu etablieren. Beamte beschreiben einen technischen Prozess, der sich auf Identitätsprüfungen, Reisedokumente und die Koordination mit Flughäfen konzentriert, damit die Rückführungen nach Möglichkeit mit Linienflügen erfolgen können.
Dieser Kurswechsel folgte auf Treffen zwischen deutschen Regierungsvertretern und Taliban-Vertretern in Katar Anfang September. Derzeit laufen Vorbereitungen für die Entsendung einer deutschen Delegation nach Kabul, um die Gespräche vor Ort fortzusetzen. Katar fungiert dabei als Vermittler. Berlin betont, dass dieser Austausch keine diplomatische Anerkennung der Taliban bedeute; es handele sich vielmehr um operative Kontakte, die der Umsetzung gerichtlich angeordneter Abschiebungen nach deutschem Recht dienen sollen.
Vom Charterflug zum Linienflug
Die Behörden wünschen sich einen wiederholbaren Mechanismus, der die Abhängigkeit von knappen Charterkapazitäten reduziert. Im Rahmen des vorgeschlagenen Rahmens würde Deutschland Identitäten überprüfen, die erforderlichen Papiere ausstellen und die Übergabeverfahren in Zusammenarbeit mit den afghanischen Partnern koordinieren. Durch die Nutzung regulärer Flugverbindungen sollen Frequenz und Umfang erhöht werden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Fluggesellschaften und der Sicherheitsgenehmigungen auf beiden Seiten.
Beamte argumentieren, dass ein standardisierter Arbeitsablauf wiederkehrende Engpässe beseitigen könne. Definierte Verbindungsstellen, vereinbarte Dokumentationsschritte und Notfallpläne für gestörte Flüge sind Teil des Konzepts. Selbst mit einem erweiterten Kanal wird jeder Fall weiterhin rechtlichen Prüfungen, humanitären Bewertungen und gerichtlicher Aufsicht unterzogen, was den individuellen Charakter von Abschiebungsentscheidungen widerspiegelt.
Aufzeichnung der Umzüge seit 2021
Seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 hat Deutschland mit katarischer Unterstützung zwei Abschiebeflüge nach Afghanistan durchgeführt. Im August 2024 wurden 28 verurteilte Straftäter nach Kabul zurückgeführt. Im Juli 2025 wurden im Rahmen einer weiteren Operation 81 von den Bundesländern als schwer kriminell eingestufte Männer, darunter Gewalt- und Drogendelikte, ausgeflogen. Offizielle Stellen weisen darauf hin, dass solche einmaligen Charterflüge nicht die für endgültige Anordnungen erforderliche Durchsetzungskraft gewährleisten können.
Aktuelle Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zeigen, dass Tausende afghanische Staatsangehörige einer Ausreisepflicht unterliegen. Die Koalitionspolitik sieht vor, dass die Rückführung mit verurteilten Straftätern und Sicherheitsfällen beginnen soll. Das Innenministerium argumentiert, ein zuverlässiger Kanal sei notwendig, um die Glaubwürdigkeit der Rückführung zu gewährleisten und die anhaltende Unsicherheit für alle Beteiligten zu verringern.
Menschenrechtsbedenken und Reaktion der Regierung
Menschenrechtsorganisationen warnen, dass Zwangsrückführungen nach Afghanistan erhebliche Risiken bergen. Sie verweisen auf Einschränkungen für Frauen und weit verbreitete Menschenrechtsverletzungen. Sie argumentieren, dass überall dort, wo Folter oder unmenschliche Behandlung wahrscheinlich ist, der Grundsatz der Nichtzurückweisung gelten müsse, und fordern einen sofortigen Stopp der Abschiebungen. Diese Organisationen bezweifeln zudem, dass die Aufnahme- und Reintegrationsstrukturen in Afghanistan die Rückkehrer ausreichend unterstützen können.
Die Regierung antwortet, Deutschland wende von Fall zu Fall rechtliche Überprüfungen und humanitäre Ausnahmen an und halte die Kontakte zu Taliban-Vertretern rein technischer Natur. Regierungsvertreter betonen, Berlin unterhalte keine diplomatischen Beziehungen zu den Taliban und werde keine Zugeständnisse machen. Sie weisen darauf hin, dass ähnliche Kanäle für die Evakuierung gefährdeter Menschen aus Afghanistan genutzt würden und operative Kommunikation nicht mit Anerkennung gleichzusetzen sei.
Deutschland: Afghanistan-Abschiebegespräche und Warnungen der IOM
Die Internationale Organisation für Migration (IOM) berichtet von großen Hindernissen für Rückkehrer, die versuchen, ihr Leben neu zu beginnen. Viele haben Vermögenswerte verkauft oder Schulden aufgenommen, um ausreisen zu können, und haben nach ihrer Ankunft nur begrenzte Aussichten. Frauen stoßen auf systemische Hindernisse beim Zugang zu Arbeit und Hochschulbildung. Die IOM gibt an, die Unterstützung für freiwillige Rückkehrer nach Afghanistan aufgrund der aktuellen Lage ausgesetzt oder eingeschränkt zu haben, und warnt vor groß angelegten Abschiebungen, die die Kapazitäten des Systems übersteigen.
An den Grenzaufnahmestellen bieten von Deutschland und der Europäischen Union finanzierte Programme grundlegende Hilfen wie Bargeld für die Weiterreise in die Heimatregionen an. Auch Nichtregierungsorganisationen sind vor Ort. Die Agentur betont jedoch, dass die Aufnahmekapazitäten weiterhin knapp seien und ein Anstieg der Rückführungen sorgfältige Koordinierung, transparente Verfahren und realistische Zeitpläne erfordere.
Regionaler Druck auf Afghanistans Grenzen
Abschiebungen nach Afghanistan beschränken sich nicht nur auf Europa. Auch Iran und Pakistan haben seit 2023 zahlreiche Flüchtlinge zurückgeschickt. Die IOM schätzt, dass im Laufe des Jahres Millionen von Menschen abgeschoben wurden. Pakistan hat kürzlich Personen ausgewiesen, die deutsche Aufnahmezusagen hatten, darunter ehemalige Ortskräfte und andere Hochrisikofälle, die auf die Bearbeitung ihres Visums durch Islamabad warten. Diese Maßnahmen erschweren Deutschlands eigenen Aufnahmeprozess und erhöhen die Dringlichkeit, anhängige Fälle abzuschließen.
Auch die Türkei führt weiterhin Abschiebungen durch und bezeichnet viele davon als freiwillig, eine Darstellung, die Menschenrechtsaktivisten bestreiten. Schwankungen in der regionalen Durchsetzung – etwa bei Fristen für Menschen ohne Aufenthaltspapiere – haben zu plötzlichen Wellen an den Grenzübergängen geführt, die manchmal Zehntausende pro Tag erreichen. Solche Spitzen verdeutlichen, warum planbare Zeitpläne und koordinierte Übergaben für jeden bilateralen Rückführungsmechanismus so wichtig sind.
Rechtliche Grenzen und voraussichtliche Zeitpläne
Berlin bekräftigt, dass Deutschland keine diplomatischen Beziehungen zu den Taliban unterhält. Bei den Gesprächen geht es um Identitätsprüfungen, Reisedokumente und Empfangsprotokolle, die als „technische Kontakte“ bezeichnet werden. Das Innenministerium deutete an, dass innerhalb weniger Wochen eine endgültige operative Vereinbarung getroffen werden könnte, wenn die praktischen Garantien am Flughafen Kabul bestätigt würden.
Kritiker warnen, dass jedes Engagement die Legitimität gefährden könnte. Das Ministerium entgegnet, dass eine operative Koordinierung notwendig sei, um Gerichtsentscheidungen umzusetzen. Beamte argumentieren, dass ein regelbasierter Kanal die Haftzeiten verkürzen, die Verantwortlichkeiten von Transportunternehmen und Flughäfen klären und ein transparentes Verfahren für Personen mit endgültigen Abschiebungsanordnungen gewährleisten könne, während Deutschland parallel weiterhin geschützte Einweisungen bearbeitet.
Zulassungen, Ausnahmen und Parallelstudiengänge
Während die Abschiebungen laufen, bearbeitet Deutschland auch die Aufnahme von Afghanen mit bestätigten Zusagen, darunter ehemalige Ortskräfte und besonders gefährdete Personen. Da die deutsche Botschaft in Kabul geschlossen ist, werden diese Fälle über regionale Knotenpunkte wie Islamabad abgewickelt. Jüngste Fälle zeigen, dass Personen mit Linienflügen einreisten, nachdem ihnen durch rechtliche Schritte das Einreiserecht bestätigt worden war.
Die beiden Verfahren – die Rückführung von Menschen ohne Aufenthaltsrecht und die Aufnahme von Menschen mit Schutzansprüchen – werden parallel fortgeführt. Die Behörden betonen, dass die Aufrechterhaltung beider Verfahren unerlässlich sei, um die Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten, gefährdete Personen zu schützen und für Menschen, deren Fälle bereits entschieden sind, vorhersehbare Ergebnisse zu erzielen.
