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Erwachsenenbildungsprogramme

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Die Erwachsenenbildung in Deutschland ist günstig, weit verbreitet und wird von denjenigen, die am meisten davon profitieren würden, leider viel zu wenig genutzt. Dieses Kapitel zeigt Ihnen, was Erwachsenen, die hier etwas lernen möchten, tatsächlich zur Verfügung steht: die Volkshochschule, die es in fast jeder Stadt gibt, den Integrationskurs, den manche Ausländer verpflichtend besuchen müssen, die darauf folgenden berufsbezogenen Deutschkurse und die Möglichkeiten, einen Schulabschluss nachzuholen, den man als Jugendlicher nie erworben hat. Außerdem wird der Unterschied zwischen zwei Dingen deutlich, die immer wieder – und damit mitunter kostspielig – verwechselt werden: Ein Deutschkurs an der Volkshochschule und ein BAMF-Integrationskurs sind nicht dasselbe, und nur einer von ihnen führt zu einem Zertifikat, das von der Ausländerbehörde anerkannt wird.

Erwachsenenbildungsprogramme beginnen an der Volkshochschule

Die Volkshochschule, meist VHS genannt, ist das Rückgrat der Erwachsenenbildung in Deutschland und hat in den meisten Ländern kein vergleichbares Äquivalent. Der Name bedeutet wörtlich übersetzt „Volkshochschule“, was jedoch irreführend ist: Es handelt sich nicht um eine Schule im herkömmlichen Sinne, es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen und es werden keine automatischen Abschlüsse verliehen. Die Volkshochschule ist eine kommunale Einrichtung der Erwachsenenbildung. In ganz Deutschland gibt es rund 800 davon, die meisten werden von einer Kommune, einem Zweckverband oder einem eingetragenen Verein betrieben. Da sie in den Weiterbildungsgesetzen der Länder verankert und teilweise aus öffentlichen Mitteln finanziert sind, handelt es sich nicht um kommerzielle Sprachschulen, die um die Gunst der Studierenden konkurrieren. Genau diese Finanzierungsstruktur macht sie so günstig.

Das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung erstellt jährlich die Volkshochschulstatistik und ordnet das gesamte Angebot der Volkshochschulen sechs Programmbereichen zu: Politik – Gesellschaft – Umwelt, Kultur – Gestalten, Gesundheit, Sprachen, Arbeit – Beruf und Grundbildung – Schulabschlüsse. Gemessen an den Unterrichtsstunden ist der Bereich Sprachen mit Abstand der größte, gefolgt von Arbeit – Beruf. Das sollte man wissen, bevor man annimmt, die Volkshochschule sei hauptsächlich ein Ort für Töpfern und Yoga. Zwar werden dort Töpfern und Yoga angeboten, aber auch der Großteil des in Deutschland gelehrten Deutschs, plus Excel, Buchhaltung, Fotografie, Grundlagen des Programmierens und die Kurse, die zum Hauptschulabschluss führen.

Finden Sie Ihre örtliche Volkshochschule, indem Sie den Namen Ihrer Stadt plus „Volkshochschule“ suchen oder das Verzeichnis unter [Website-Adresse einfügen] nutzen. volkshochschule.deDas Programmheft erscheint als gedruckter Vorlesungskatalog, üblicherweise zweimal jährlich für das Frühjahrs- und das Herbstsemester, und ist gleichzeitig online verfügbar. Kurse, insbesondere Sprach- und Gesundheitskurse, sind schnell ausgebucht, daher ist eine Anmeldung in der ersten Woche nach Programmstart besonders wichtig. Die Anmeldung erfolgt in der Regel online mit Angabe der Bankverbindung für eine SEPA-Lastschrift.

Was ein Volkshochschule-Kurs tatsächlich kostet

Ein typischer Abendkurs an einer Volkshochschule kostet einige Dutzend Euro für ein ganzes Semester, und ein Sprachkurs mit zwei Unterrichtseinheiten pro Woche über ein Semester liegt in der Regel im niedrigen dreistelligen Eurobereich. Verglichen mit einer privaten Sprachschule ist das keine geringe Ersparnis, sondern eine ganz andere Größenordnung. Der Grund dafür ist strukturell bedingt: Die Gemeinde trägt einen Teil der Kosten, sodass Ihre Gebühr nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kurskosten deckt.

Was vielen Neuankömmlingen entgeht, ist, dass viele Kommunen die Gebühren für Menschen mit geringem Einkommen weiter reduzieren. Dies nennt man Ermäßigung, und die anspruchsberechtigten Gruppen werden nicht bundesweit, sondern lokal festgelegt, weshalb sie sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Häufige Voraussetzungen sind der Bezug von Grundsicherung (der Grundsicherung, die am 1. Juli 2026 das Bürgergeld abgelöst hat), Wohngeld, ein Schwerbehindertenausweis, der Status als Student oder Praktikant oder einfach der Besitz des kommunalen Sozialausweises, der in vielen Städten unter Namen wie Sozialpass, Ehrenamtskarte oder Kulturpass ausgestellt wird. Ermäßigungen um ein Drittel bis zur Hälfte der Gebühr sind üblich; manche VHS erlassen die Gebühr für bestimmte Gruppen sogar ganz. Das wird Ihnen aber niemand sagen. Sie müssen bei der Geschäftsstelle oder der VHS nachfragen oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Programmhefts nach dem Begriff „Ermäßigung“ suchen, wo er immer etwas versteckt ist.

Zwei wichtige Hinweise: Erstens ist das Lehrbuch, das Sie selbst kaufen müssen und das bei einem Sprachkurs bis zu einem Drittel der Kursgebühr ausmachen kann, in der Kursgebühr in der Regel nicht enthalten. Zweitens haben die meisten Sprachschulen eine Rücktrittsfrist, üblicherweise ein bis zwei Wochen vor Kursbeginn. Nach Ablauf dieser Frist ist die volle Gebühr fällig, unabhängig davon, ob Sie teilnehmen oder nicht. Lesen Sie die Rücktrittsbedingungen daher unbedingt vor der Buchung, nicht erst danach.

Der Integrationskurs ist eine Rechtskategorie, nicht nur ein Sprachkurs.

Der Integrationskurs ist keine Kursart, sondern eine Rechtsverordnung. Er basiert auf § 43 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und wird in der Integrationskursverordnung (IntV) detailliert geregelt. Koordiniert und finanziert wird er vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das die Kurse nicht selbst anbietet, sondern Kursträger mit der Durchführung beauftragt. In der Praxis wird ein Großteil der Integrationskurse von Volkshochschulen angeboten, was mitunter zu Verwechslungen führt.

Die Struktur ist gesetzlich festgelegt und für alle Anbieter gleich. Gemäß § 10 IntV umfasst der Standardkurs 700 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Davon entfallen gemäß § 11 IntV 600 Unterrichtsstunden auf den Sprachkurs, der in einen Basissprachkurs und einen Aufbausprachkurs mit jeweils drei Kursabschnitten unterteilt ist. Die verbleibenden 100 Unterrichtsstunden werden gemäß § 12 IntV dem Orientierungskurs zu deutschem Recht, Geschichte und Kultur zugeordnet, der im Anschluss an den Sprachkurs stattfindet. Vor Kursbeginn absolvieren Sie einen Einstufungstest, der über Ihren Einstieg in den entsprechenden Kursabschnitt entscheidet. Die Kosten für diesen Test trägt das BAMF.

Es gibt verschiedene Varianten, und diese sind wichtig. Nach § 13 Abs. 1 IntV umfassen Kurse für spezielle Zielgruppen bis zu 900 Unterrichtseinheiten (WU) Sprachunterricht zuzüglich des 100-WU-Orientierungskurses. Diese Kurse gibt es für Personen, die nicht ausreichend lesen und schreiben können (Alphabetisierungskurs), für Personen, die zwar lesen und schreiben können, aber nicht im lateinischen Alphabet (Zweitschriftlernerkurs), und für Personen mit einem besonderen sprachpädagogischen Förderbedarf. Umgekehrt bietet § 13 Abs. 2 IntV einen Intensivkurs mit nur 500 WU an – 400 WU Sprachunterricht zuzüglich der gleichen 100 WU Orientierung – für Personen, deren Einstufungstest darauf hindeutet, dass sie das Ziel innerhalb dieses kürzeren Zeitraums erreichen werden. Wenn Sie bereits über Deutschkenntnisse verfügen, erkundigen Sie sich nach dem Intensivkurs, anstatt anzunehmen, dass der 700-WU-Kurs Ihre einzige Option ist.

Wer muss an einem Integrationskurs teilnehmen und was passiert, wenn man nicht teilnimmt?

Der wichtigste Unterschied liegt hier zwischen Anspruch und Pflicht, und genau diesen Unterschied machen die meisten falsch. § 44 AufenthG begründet den Anspruch, das Recht auf einmalige Teilnahme. § 44a AufenthG begründet die Teilnahmepflicht. Es handelt sich um unterschiedliche Bestimmungen mit unterschiedlichen Folgen; man kann unter eine, beide oder keine von beiden fallen.

§ 44 Abs. 1 AufenthG gewährt Ausländern, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten und denen erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken (§§ 18a bis 18d, 18g, 19c und 21 AufenthG), zum Familiennachzug (§§ 28, 29, 30, 32, 36, 36a), aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 1, 2, 4a Satz 3 oder § 25b oder als Langzeitbewohner nach § 38a oder ein Titel nach § 23 Abs. 2 oder 4 erteilt wird, einen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis. Ein Aufenthalt gilt in der Regel als dauerhaft, wenn die Aufenthaltserlaubnis mindestens ein Jahr gültig ist oder länger als 18 Monate besteht. Beachten Sie, welche Länder nicht aufgeführt sind, denn dies stellt dieselbe Falle dar wie die Liste der geschlossenen Staatsangehörigkeiten in Deutschland. §8 BAföGEine Aufenthaltserlaubnis zum Studium nach § 16b oder zur Berufsausbildung nach § 16a wird in § 44 Abs. 1 nicht erwähnt. Studierende und Auszubildende haben keinen Anspruch auf einen Integrationskurs. Zwei weitere Ausnahmen finden sich in § 44 Abs. 3: Es besteht kein Anspruch für Kinder und Jugendliche, die in Deutschland eine Schule beginnen oder fortsetzen, für Personen mit einem offensichtlich geringen Integrationsbedarf sowie für Personen, die bereits über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Im letztgenannten Fall bleibt jedoch der Anspruch auf den Orientierungskurs bestehen.

Der Anspruch erlischt ebenfalls. Gemäß § 44 Abs. 2 AufenthG erlischt er ein Jahr nach Erteilung der entsprechenden Bewilligung, es sei denn, Sie konnten sich aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten hatten, nicht rechtzeitig für einen Kurs anmelden. Dies ist eine echte „Nutzen-oder-verlieren“-Regelung und betrifft auch Personen, die den Kurs „nachdem sich die Lage beruhigt hat“ absolvieren wollen. Wenn Sie nicht oder nicht mehr anspruchsberechtigt sind, erlaubt § 44 Abs. 4 dem BAMF dennoch, Sie bei freien Kursplätzen zuzulassen – ein Ermessensweg, der auch deutschen Staatsangehörigen mit unzureichenden Deutschkenntnissen und besonderem Integrationsbedarf sowie Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 oder einer Bewilligung nach § 24 oder § 25 Abs. 5 offensteht.

Die Verpflichtung nach § 44a Abs. 1 greift in vier Fällen: Sie sind nach § 44 anspruchsberechtigt und können sich entweder nicht in einfachem Deutsch verständlich machen oder verfügten bei Erteilung einer Bewilligung nach § 23 Abs. 2, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 30 oder § 36a Abs. 1 über unzureichende Deutschkenntnisse; oder Sie beziehen Leistungen nach SGB II und das Jobcenter (Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende) verpflichtet Sie nach § 15a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II; oder die Ausländerbehörde stuft Sie als integrationsbedürftig in besonderer Weise ein und verpflichtet Sie zur Teilnahme; oder Sie gehören bestimmten asylbezogenen Gruppen an, die Leistungen nach dem Asylgesetz (AsylbLG) beziehen, und die Leistungsbehörde verlangt die Teilnahme. Im ersten Fall vermerkt die Ausländerbehörde die Verpflichtung bei Erteilung Ihrer Bewilligung. § 44a(2) sieht Ausnahmen für Personen in beruflicher oder sonstiger Ausbildung, Personen, die die Teilnahme an einer vergleichbaren Ausbildung nachweisen können, und Personen vor, denen die Teilnahme dauerhaft unmöglich oder unzumutbar ist. Gemäß § 44a(1) erlischt die Verpflichtung, wenn sich selbst ein Teilzeitkurs nicht zumutbar mit der Berufstätigkeit vereinbaren lässt. Nach § 44a(1a) endet die Verpflichtung ansonsten erst mit dem ordnungsgemäßen Abschluss des Kurses.

Die Folgen der Nichtbeachtung sind in § 44a Abs. 3 festgelegt und konkret. Erscheinen Sie aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, nicht oder bestehen Sie die Abschlussprüfung nicht, muss die Ausländerbehörde Sie vor der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis über die möglichen Folgen Ihres Verhaltens belehren. Diese sind im Gesetz wie folgt benannt: § 8 Abs. 3, § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und 8 sowie § 9a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und 4 AufenthG – also Gründe, die die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis, Ihrer Niederlassungserlaubnis und Ihrer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU betreffen. Die Behörde kann die Teilnahme auch durch Verwaltungszwang erzwingen. Gemäß § 44a Abs. 3 Satz 3 kann bei Pflichtverletzung der gesamte fällige Kostenbeitrag per Gebührenbescheid im Voraus in einer Summe verlangt werden. Ein weiteres Risiko besteht im Sozialleistungssystem selbst, das nicht auf diesem Gesetz beruht: Wurde die Pflicht vom Jobcenter gemäß § 15a SGB II auferlegt, stellt ein Verstoß dagegen eine Verletzung einer sozialversicherungsrechtlichen Pflicht dar und kann nach den Sanktionsregeln der Grundsicherung zu einer Leistungskürzung führen. Unser Kapitel zu anfängliche kulturelle Anpassung Es behandelt die Verpflichtung aus der Perspektive des Alltags. Kurz gesagt: Ein Schreiben bezüglich einer Teilnahmeverpflichtung ist kein bürokratischer Aufwand und muss nicht erst nächsten Monat beantwortet werden.

Was der Integrationskurs kostet und wie man nichts bezahlen muss

Der Kostenbeitrag ist kein Festpreis. Gemäß § 9 Abs. 1 IntV beträgt er 50 Prozent des Kostenerstattungssatzes – des Satzes, mit dem das BAMF Kursanbietern nach § 20 Abs. 6 IntV die Kosten erstattet – in der Höhe, die am Tag Ihrer Anmeldung gilt. Da der Satz regelmäßig angepasst wird, empfiehlt es sich, den aktuellen Betrag beim BAMF zu erfragen. BAMF Bevor Sie Ihr Budget erstellen, sollten Sie sich nicht auf eine Zahl in einem Artikel verlassen. In den letzten Jahren lag der Betrag pro Unterrichtseinheit bei etwas über zwei Euro, was bei den vollen 700 Einheiten insgesamt rund 1,600 Euro ergibt. Den deutlich größeren Restbetrag übernimmt das BAMF. Die Zahlung ist für jeden Kursabschnitt im Voraus zu leisten. Eine versteckte Falle: Gemäß § 43 Abs. 3 Satz 4 AufenthG und § 9 Abs. 1 Satz 2 IntV ist auch derjenige zur Zahlung verpflichtet, der Ihnen gesetzlich zuliebe unterhaltspflichtig ist. Daher kann auch der Ehepartner, der einen Familiennachzug gefördert hat, die Rechnung erhalten.

Die meisten Leser dieses Textes müssten eigentlich gar keine Beiträge zahlen. Gemäß § 9 Abs. 2 IntV befreit das BAMF Sie auf Antrag und gegen Vorlage eines aktuellen Nachweises von der Beitragspflicht, wenn Sie Leistungen nach SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder AsylbLG beziehen; oder wenn Sie Arbeitslosengeld nach SGB III erhalten; oder – und das ist fast niemandem bekannt – wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr Bruttogehalt 33 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigt. Diese Grenze erhöht sich um 10 Prozent bei einem Kind und um 20 Prozent bei zwei oder mehr Kindern, die nach § 32 EStG mitgezählt werden. Es gibt außerdem eine allgemeine Härtefallklausel: Das BAMF kann Sie befreien, wenn die Beitragszahlung angesichts Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eine unzumutbare Härte darstellen würde. Beachten Sie, dass diese Befreiung für Erwerbstätige, nicht für Arbeitslose gilt. Sie können also auch vollzeitbeschäftigt sein und die Voraussetzungen erfüllen.

Wenn Sie zahlen, erhalten Sie die Hälfte zurück. Gemäß § 9 Abs. 6 IntV hat das BAMF Anspruch auf 50 Prozent Ihres Beitrags, wenn Sie innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung Ihrer Teilnahmeberechtigung – und innerhalb von drei Jahren, wenn Sie einen der Kurse für spezielle Zielgruppen gemäß § 13 Abs. 1 besucht haben – den erfolgreichen Abschluss nachweisen. Sie müssen einen Antrag stellen; die Rückerstattung erfolgt nicht automatisch. Zwei Dinge sollten Sie vermeiden: Gemäß § 9 Abs. 4 IntV sind Sie bei einem Abbruch während des Kurses oder wenn Sie einfach nicht mehr erscheinen, weiterhin zur Zahlung des Beitrags für den gesamten Kursabschnitt verpflichtet. Gemäß § 11 Abs. 3 IntV ist die einzige beitragsfreie Unterbrechung ein formelles Praktikum, das im Rahmen des Aufbausprachkurses mit dem Anbieter und dem BAMF vereinbart wird.

Das DTZ, der Zertifikat Integrationskurs und ein Test, der doppelt zählt

Der Integrationskurs schließt mit zwei Prüfungen ab, die beide in § 17 Abs. 1 IntV genannt sind. Der Sprachteil endet mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ), einem standardisierten Test in den Bereichen Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen, der ein Ergebnis zwischen A2 und B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens bescheinigt. Der Orientierungsteil endet mit dem standardisierten Test „Leben in Deutschland“. Beide Prüfungen werden in separaten, staatlich zugelassenen Testzentren abgelegt, die mindestens einen vom Kursanbieter unabhängigen Prüfer einsetzen müssen.

„Skaliert“ ist hier der entscheidende Begriff. Der DTZ kennt keine einheitliche Bestehensgrenze, sondern gibt das tatsächlich erreichte Niveau an. Gemäß § 17 Abs. 2 IntV gilt Ihre Teilnahme jedoch nur dann als erfolgreich, wenn der Sprachtest B1 ergibt und Sie die Bestehensgrenze bei „Leben in Deutschland“ erreichen. Mit A2 im DTZ erzielen Sie zwar ein Ergebnis, aber keinen Erfolg. § 17 Abs. 4 IntV sieht vor, dass Sie eine Bescheinigung über Ihre Leistung erhalten, jedoch kein Zertifikat. Bestehen Sie beides, stellt das BAMF das Zertifikat Integrationskurs aus – ausschließlich in Papierform. Dieselbe Bestimmung schließt die elektronische Ausstellung ausdrücklich aus. Behandeln Sie das physische Dokument daher als unersetzlich und fertigen Sie umgehend eine Kopie an. Alternativ zum DTZ kann das B1-Niveau auch durch eine andere standardisierte Sprachprüfung nachgewiesen werden, sofern diese vom BAMF anerkannt wird, mindestens B1 ausweist, bei der Anmeldung beim Anbieter vorgelegt wird und zu diesem Zeitpunkt nicht älter als ein Jahr ist.

Zwei praktische Punkte runden diesen Abschnitt ab. Erstens: Gemäß § 17 Abs. 3 IntV übernimmt das BAMF die Kosten für einen Prüfungsversuch pro Test sowie für einen zweiten Sprachtestversuch, falls Sie diesen vor Abschluss Ihrer Unterrichtseinheiten nicht bestanden haben. Sollten Sie also den DTZ nicht bestehen, ist ein frühes Scheitern deutlich günstiger als ein spätes. Zweitens – und das ist der entscheidende Punkt – kann der Test „Leben in Deutschland“ gemäß § 17 Abs. 5 IntV auch als Nachweis der für die Einbürgerung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Staatsangehörigkeitsgesetz erforderlichen Kenntnisse dienen. Das bedeutet, dass der Orientierungskurs, den Sie heute ablegen, Jahre später gleichzeitig als Einbürgerungstest dienen kann. Bewahren Sie diese Bescheinigung gut auf.

Berufssprachkurse: Die Erwachsenenbildungsprogramme, die fast niemand nutzt

Sobald man das B1-Niveau erreicht hat, hören die meisten auf. Das ist ein Fehler, denn B1 entspricht in etwa dem Niveau, auf dem man den Alltag bewältigen kann, aber noch nicht für den deutschen Arbeitsmarkt geeignet ist. Der Staat fördert auch den nächsten Schritt. Die berufsbezogene Deutschsprachförderung ist in § 45a AufenthG geregelt, die Details finden sich in der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV). Die Kurse heißen Berufssprachkurse. § 11 Abs. 1 DeuFöV besagt ausdrücklich, dass sie auf dem Integrationskurs aufbauen.

Die Struktur ist einfach. § 12 DeuFöV definiert die Basisberufssprachkurse nach dem erreichten Niveau: B1 zu B2, B2 zu C1 und C1 zu C2. Gemäß § 14 Abs. 2 umfassen die ersten beiden Kurse in der Regel 400 Unterrichtseinheiten, der C2-Kurs 500. § 13 DeuFöV ergänzt die Liste um Spezialberufssprachkurse: Kurse, die an bestimmte Berufsgruppen im Zusammenhang mit Berufsanerkennung, beruflicher Anerkennung oder dem Zugang zu einem Beruf gebunden sind; fachspezifische Kurse; und Kurse, die von A2 auf B1 oder von darunter auf A2 führen. § 11 Abs. 2 legt eine Unterrichtseinheit auf 45 Minuten fest, § 11 Abs. 3 begrenzt die Teilnehmerzahl auf 25, und § 11 Abs. 4 erlaubt die Durchführung in Vollzeit oder Teilzeit und gestattet ausdrücklich Online-Kurse und virtuelle Klassenzimmer – ein Vollzeitkurs umfasst in der Regel nicht mehr als 25 Einheiten pro Woche und ist so konzipiert, dass er mit einer Berufstätigkeit vereinbar ist.

Die Teilnahmeberechtigung ist breiter gefächert als allgemein angenommen. Gemäß § 4 Abs. 1 DeuFöV kann eine Teilnahmeberechtigung erteilt werden, wenn der Kurs notwendig ist, um die Chancen auf dem Arbeits- oder Ausbildungsmarkt zu verbessern, und man bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet ist, Leistungen nach SGB II bezieht oder – ganz entscheidend – einfach erwerbstätig ist oder bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Arbeitslosigkeit ist keine Voraussetzung. Für Personen, die ein bestimmtes Sprachniveau für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation oder für den Zugang zu einem reglementierten Beruf benötigen, gibt es einen separaten Weg gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2, ebenso für Auszubildende. § 2 Abs. 2 DeuFöV erweitert die Regelung sogar auf deutsche Staatsangehörige, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Die reguläre Teilnahmevoraussetzung gemäß § 4 Abs. 3 ist B1, aber § 13 Abs. 2 erlaubt es dem BAMF, diese für einige der Spezialkurse zu erlassen, unter anderem für Personen, die einen Integrationskurs ordnungsgemäß absolviert haben und dennoch nicht B1 erreicht haben – ein Nichterreichen von B1 ist also kein Ausschlusskriterium.

Das Geld ist besser als beim Integrationskurs. Gemäß § 4 Abs. 4 DeuFöV zahlen nur Erwerbstätige überhaupt einen Kostenbeitrag. Dieser wird nicht erhoben für Praktikanten, Erwerbstätige, die neben ihrer Arbeit Leistungen nach AsylbLG, SGB II oder SGB XII beziehen oder Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, sowie für Arbeitnehmer, deren Bruttogehalt 33 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung nicht übersteigt (einschließlich der entsprechenden Kinderzuschläge). Wenn Sie als Arbeitssuchender gemeldet sind, ist der Kurs für Sie kostenlos. Sofern ein Beitrag fällig wird, beträgt dieser gemäß § 4 Abs. 5 50 Prozent des Erstattungssatzes nach § 25 Abs. 1 und ist zu Kursbeginn an den Anbieter zu entrichten. Dieselbe Bestimmung sieht vor, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen den Beitrag erstatten kann. Dies sollten Sie mit einem Arbeitgeber besprechen, der Ihre Deutschkenntnisse verbessern möchte. Gemäß § 4 Abs. 6 wird Ihnen die Hälfte des Beitrags erstattet, wenn Sie die Zertifikatsprüfung innerhalb von zwei Jahren bestehen. Nach §15 DeuFöV enden die Kurse mit einem Deutsch-Test für den Beruf auf dem angestrebten Niveau. Das BAMF übernimmt die Kosten für die Prüfung und eine Wiederholungsprüfung. Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, erhalten Sie dennoch eine Teilnahmebescheinigung, die Ihren Fortschritt dokumentiert.

Ein Deutschkurs auf VHS ist kein Integrationskurs

Dies verdient einen eigenen Abschnitt, da die Verwirrung häufig auftritt und Zeit kostet. Volkshochschulen bieten zwei völlig unterschiedliche Arten von Deutschkursen an, oft im selben Gebäude, manchmal sogar von derselben Lehrkraft, und die Anmeldeseite macht den Unterschied nicht immer deutlich.

Der erste Kurs ist ein regulärer Deutschkurs der VHS. Man bucht ihn, zahlt die VHS-Gebühr, nimmt teil und lernt Deutsch. Er wird nicht vom BAMF gefördert, es besteht keine Teilnahmeberechtigung, es fallen keine Kostenbeiträge an, eine Rückerstattung ist ausgeschlossen, und am Ende erhält man von der VHS eine Teilnahmebescheinigung. Er erfüllt keine Teilnahmeverpflichtung nach § 44a AufenthG und führt nicht zum Zertifikat Integrationskurs. Es ist ein guter, günstiger Deutschkurs, nicht mehr und nicht weniger.

Der zweite Kurs ist ein BAMF-geförderter Integrationskurs, den die VHS anbieten darf. Dieser Kurs folgt der oben beschriebenen gesetzlichen Struktur, erfordert vor Kursbeginn eine Teilnahmeberechtigung des BAMF oder der Ausländerbehörde, berechnet den gesetzlichen Kostenbeitrag inklusive aller Befreiungen und der 50-prozentigen Rückerstattung und schließt mit dem DTZ und dem Zertifikat Integrationskurs ab. Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis, Ihr Jobcenter oder Ihre Ausländerbehörde einen Kurs verlangt, ist dieser Kurs gemeint. Bevor Sie also einen Deutschkurs an einer VHS buchen, fragen Sie am Empfang nach und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben: Handelt es sich um einen BAMF-geförderten Integrationskurs und ist eine Teilnahmeberechtigung erforderlich? Falls die Antwort „Nein“ lautet, kann der Kurs dennoch für Sie geeignet sein – er wird jedoch nicht offiziell anerkannt.

Zweiter Bildungsweg: Die Entscheidung um zehn ist nicht endgültig

Das deutsche Schulsystem teilt Kinder mit etwa zehn Jahren in verschiedene Bildungsgänge ein, ein Thema, das wir in unserem Artikel behandeln. Überblick über das deutsche BildungswesenAusländische Eltern empfinden dies oft als frühzeitig und unumkehrbar, doch der zweite Teil dieses Eindrucks ist falsch. Der Zweite Bildungsweg ist das formale, staatliche System, durch das Erwachsene den Schulabschluss erwerben können, den sie beim ersten Mal nicht erhalten haben. Er führt zum gleichen Abschluss, nicht zu einer abgespeckten Version.

Die Kultusministerkonferenz – am 1. Juli 2024 zur Bildungsministerkonferenz umstrukturiert – unterscheidet vier Schultypen. Die Abendhauptschule und die Abendrealschule führen zum Hauptschulabschluss bzw. zur Mittleren Schulreife, die berufsbegleitend abends unterrichtet werden. Das Abendgymnasium führt zur allgemeinen Hochschulreife, der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung, ebenfalls abends, in der Regel über drei bis vier Jahre neben der Berufstätigkeit. Das Kolleg führt zum gleichen Abitur, ist aber ein Vollzeitstudium tagsüber, was eine Unterbrechung der Berufstätigkeit für die Dauer des Studiums bedeutet. Da Bildung Ländersache ist, variieren die genaue Struktur, die Bezeichnungen und die Zulassungsvoraussetzungen zwischen den sechzehn Bundesländern. Der KMK-Rahmen dient genau diesem Zweck, um die Gleichwertigkeit und Vergleichbarkeit des resultierenden Abiturs in allen Bundesländern zu gewährleisten.

Der Zugang zu einem Abendgymnasium oder Kolleg ist nicht uneingeschränkt möglich. Die Standardvoraussetzungen sind ein Mittlerer Schulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens zwei Jahre Berufserfahrung sowie ein Mindestalter von 19 Jahren im Jahr der Einschreibung. Die Voraussetzung der Berufserfahrung ist kein Hindernis, das Menschen ausschließen soll; sie spiegelt vielmehr den Zweck dieser Einrichtungen wider. Viele Volkshochschulen sind ebenfalls in diesem Bereich angesiedelt – Grundbildung – Schulabschlüsse ist einer der sechs Programmbereiche der VHS, und für einen Hauptschulabschluss oder eine Mittlere Reife ist die VHS häufig der günstigste und nächstgelegene Anbieter. Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder arbeitslos gemeldet sind, erkundigen Sie sich vor der Einschreibung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter nach Fördermöglichkeiten, da der Schulabschluss zu den Dingen gehört, die von der Arbeitsagentur unterstützt werden.

Die Externenprüfung: Die Prüfung ablegen, ohne die Schule zu besuchen

Es gibt noch eine zweite Möglichkeit, und die überrascht viele. Man muss keine Schule besuchen, um den Schulabschluss zu erhalten. Die Externenprüfung – auch Nichtschülerprüfung genannt – ermöglicht es Erwachsenen, die staatliche Prüfung für den Schulabschluss abzulegen, ohne jemals an einer Schule eingeschrieben gewesen zu sein. Sie existiert für den Mittleren Schulabschluss und die Allgemeine Hochschulreife.

Sie melden sich beim Bildungsministerium oder der Schulbehörde Ihres Bundeslandes an, und die Prüfung wird in der Regel an einer bestimmten Schule abgenommen. Grundvoraussetzungen für den Abiturweg sind, dass Sie im Jahr vor der Prüfung kein Gymnasium besucht haben und eine angemessene Vorbereitung nachweisen können. Wie Sie sich vorbereitet haben, ist Ihre Angelegenheit. In der Praxis nutzen die meisten Kandidaten einen Fernlehrgang. Hierbei ist ein Verbraucherschutz zu beachten: Fernlehrgangsanbieter in Deutschland müssen von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen sein. Ein nicht ZFU-zugelassener Fernlehrgang ist ein Warnsignal, und die Zulassungsnummer wird von einem seriösen Anbieter veröffentlicht.

Zwei wichtige Hinweise: Die Externenprüfung ist anspruchsvoll: Da ohne Schule keine Lehrerbeurteilung in die Benotung einfließt, kommt es vor allem auf die Prüfung selbst an, die das gesamte Fächerspektrum abdeckt. Und da es sich um Ländersache handelt, unterscheiden sich die Regelungen zu Fächern, deren Anzahl und Form deutlich von Bundesland zu Bundesland. Daher ist die einzige verlässliche Informationsquelle das Kultusministerium oder Bildungsministerium Ihres Bundeslandes. Grundsätzlich gilt jedoch bundesweit: Das Zeugnis hat unabhängig vom Erwerbsweg denselben Rechtswert, und die Einteilung im Alter von zehn Jahren ist nicht endgültig.

Alphabetisierung und Grundbildung

Ein Aspekt der deutschen Erwachsenenbildung findet wenig Beachtung und verdient es, klar benannt zu werden, da die Annahmen darüber meist falsch sind. Die LEO-Studie 2018 der Universität Hamburg ergab, dass rund 6.2 Millionen Erwachsene in Deutschland im Alter von 18 bis 64 Jahren – etwa 12.1 Prozent dieser Bevölkerung – nur geringfügig literalisiert sind, also nur eingeschränkt lesen und schreiben können. Entscheidend ist dabei die Zahl: Knapp 53 Prozent dieser Gruppe haben Deutsch als Muttersprache. Geringe Alphabetisierung in Deutschland ist also nicht primär ein Phänomen der Migration, und Erwachsene, die hier Schwierigkeiten mit dem geschriebenen Deutsch haben, befinden sich in sehr guter Gesellschaft.

Die öffentliche Reaktion ist die Nationale Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung, meist AlphaDekade genannt. Es wird gemeinsam vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Kultusministerkonferenz durchgeführt, läuft von 2016 bis 2026 und seine Abschlusskonferenz ist für den 1. Dezember 2026 geplant. Sein praktischer Output ist das Grundbildungsangebot, das Sie an Volkshochschulen im ganzen Land finden, weshalb Grundbildung – Schulabschlüsse ein VHS-Programmbereich und keine Fachnische ist. Es gibt auch eine kostenlose, vertrauliche bundesweite Hotline, das ALFA-Telefon unter 0800 53 33 44 55 des Bundesverbandes Alphabetisierung und Grundbildung, die einem Anrufer mitteilt, welche Kurse es in seiner Nähe gibt.

Für Ausländer ist die im Gesetz bereits festgelegte Regelung relevant. § 13 Abs. 1 IntV sieht den Alphabetisierungskurs für Integrationskursteilnehmer vor, die nicht ausreichend lesen und schreiben können, und den Zweitschriftlernerkurs für Personen, die zwar eine andere Schrift beherrschen, aber nicht das lateinische Alphabet – eine Unterscheidung, die von enormer Bedeutung ist und in einem allgemeinen Deutschkurs nicht getroffen wird. Diese Kurse umfassen bis zu 900 statt 600 Spracheinheiten, bieten gemäß § 9 Abs. 6 IntV eine dreijährige statt einer zweijährigen Rückerstattungsfrist und können gemäß § 13 Abs. 1 IntV einmalig für bis zu 300 Einheiten wiederholt werden, selbst wenn die Einheiten ausgeschöpft sind und die Sprachprüfung dennoch nicht bestanden wurde. Wenn Sie Arabisch, Kyrillisch, Griechisch, Hebräisch, Persisch oder eine asiatische Schrift beherrschen, erkundigen Sie sich gezielt nach dem Zweitschriftlernerkurs. Die Teilnahme an einem Alphabetisierungskurs, wenn Sie Ihre eigene Schrift bereits fließend lesen können, ist eine Verschwendung eines ganzen Jahres.

Fachschule, Meisterschule und Erkennen, was man schon hat

Erwachsene, die ohne Universitätsabschluss einen formalen Aufstieg anstreben, können über die Fachschule und die Meisterschule einen etablierten Weg beschreiten und Qualifikationen wie Meister, Techniker, Fachwirt und Betriebswirt erwerben. Diese sind im deutschen Qualifikationsrahmen angesiedelt und werden von vielen ausländischen Fachkräften unterschätzt. Die damit verbundenen Fördermittel – Aufstiegs-BAföG, Bildungsurlaub und die Arbeitgeberbeteiligung nach § 82 SGB III für bereits Erwerbstätige – sind beträchtlich. All dies wird in unserem Kapitel ausführlich behandelt. Karrierechancen in DeutschlandEs hat keinen Sinn, das hier zu wiederholen. Wenn Sie einen Meister, einen Fachwirt oder einen Techniker abwägen möchten oder wissen wollen, wer dafür bezahlt, lesen Sie bitte das entsprechende Kapitel und nicht dieses.

Hierhin gehört die Entscheidung, die ihr vorausgeht, denn eine falsche Reihenfolge kann teuer werden. Bevor Sie sich für eine mehrjährige Fachschule einschreiben, um einen deutschen Abschluss zu erwerben, sollten Sie prüfen, ob Ihr bereits vorhandener Abschluss anerkannt werden kann. Die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses ist ein vom Studium getrenntes Verfahren. Sie erfolgt über eine zuständige Stelle – in der Regel eine IHK, eine HWK oder eine Landesbehörde, je nach Beruf – und führt bei vielen Berufen entweder zu voller Gleichwertigkeit oder zu einer teilweisen Gleichwertigkeit, die durch einen Anpassungslehrgang abgeschlossen werden kann. Dieser ist deutlich kürzer als ein kompletter Neustart. Für reglementierte Berufe in der Medizin, der Pflege, dem Lehramt und Teilen des Handwerks ist die Anerkennung zwingend erforderlich: Ohne sie dürfen Sie den Beruf nicht ausüben. Die Modalitäten der Anerkennung, einschließlich der Aufenthaltserlaubnis nach § 16d AufenthG für die Einreise nach Deutschland zur Durchführung einer Anerkennungsmaßnahme, werden in unserem Kapitel zu diesem Thema erläutert. Berufsausbildung und LehrstellenDie Faustregel ist einfach: Erst erkennen, dann umlernen, und niemals umgekehrt.

Instrumente und offizielle Quellen für die Erwachsenenbildung in Deutschland

Die oben beschriebene Landschaft der Deutschkurse ist für Außenstehende tatsächlich schwer zu durchschauen, vor allem, weil Kurse, die ähnlich aussehen, unterschiedlichen Statuten, Förderprogrammen und Zertifikaten unterliegen. Werkzeu.ge, eine browserbasierte Tool-Plattform von Cryon UG (dem Unternehmen hinter WeLiveIn.de), bietet einen Sprachkurs-Finder, der genau dieses Problem löst. Er ist im kostenlosen Gast-Tarif verfügbar und kann daher ohne Konto genutzt werden. Sie geben Ihr aktuelles Deutschniveau und Ihren Aufenthaltsstatus sowie optional Ihr Berufsfeld ein, und die Plattform ermittelt, in welche Kategorie Sie fallen: ein BAMF-Integrationskurs, ein Berufssprachkurs nach dem Deutschen Bundesinstitut für Bildung und Forschung (DEUV) oder ein selbstfinanzierter Kurs. Sie erklärt die Teilnahmevoraussetzungen und die Fördermöglichkeiten, deckt die GER-Niveaus von A1 bis C2 ab und nennt die relevanten Prüfungen, darunter DTZ, telc und Goethe-Zertifikat. Genau diesen Bereich behandelt auch dieses Kapitel, und Werkzeu.ge ist das richtige Tool, um herauszufinden, welcher Kurs für Sie infrage kommt, bevor Sie etwas buchen.

Für die im vorherigen Abschnitt angesprochene Anerkennungsfrage bietet dieselbe Plattform einen Anerkennungs-Navigator, ebenfalls in der kostenlosen Gast-Version. Sie geben das Land ein, in dem Sie Ihren Abschluss erworben haben, Ihren Beruf und das Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten. Der Navigator ermittelt dann, ob eine Anerkennung überhaupt erforderlich ist, welche zuständige Stelle Ihren Fall bearbeitet, welche Dokumente und Sprachkenntnisse Sie benötigen und mit welchen Kosten und Bearbeitungszeiten das Verfahren ungefähr zu rechnen ist. Er erläutert den Unterschied zwischen reglementierten und nicht-reglementierten Berufen sowie die Möglichkeiten der Anpassungsmaßnahmen bei einer nur teilweisen Anerkennung. Der Navigator befasst sich ausschließlich mit beruflichen Qualifikationen – Schulabschlüsse werden nicht berücksichtigt; hierfür ist die Zeugnisanerkennungsstelle Ihres Bundeslandes zuständig, eine völlig andere Behörde.

Einige Einschränkungen. Werkzeu.ge befindet sich noch bis zum 30. November 2026 in der Beta-Phase, und laut den eigenen Nutzungsbedingungen können die Tools unvollständig sein. Es handelt sich ausdrücklich nicht um Rechtsberatung, was hier relevant ist, da die Pflichten gemäß § 44a AufenthG Ihre Aufenthaltserlaubnis betreffen. Die Plattform bereitet Informationen vor und informiert, reicht aber niemals etwas bei einer Behörde ein – kein Tool meldet Sie zu einem Integrationskurs an, und nur das BAMF und Ihre Ausländerbehörde stellen eine Teilnahmeberechtigung aus. Die kostenlose Version enthält Werbung. Wenn Sie sehen möchten, was die kostenpflichtigen Versionen beinhalten, aktuelle Preise wird auf der Website veröffentlicht; die Preise ändern sich während der Beta-Phase, daher sollten Sie sie dort und nicht anderswo nachlesen. Was die Statuten selbst betrifft, gesetze-im-internet.de veröffentlicht den vollständigen Text des Aufenthaltsgesetzes, des IntV und des DeuFöV in deutscher Sprache kostenlos, und die BAMF veröffentlicht die aktuellen Kursgebühren und eine durchsuchbare Liste der lizenzierten Kursanbieter.

Erwachsenenbildungsprogramme: Wie geht es weiter?

Beginnen Sie mit der Frage der Teilnahmepflicht, da diese eine Frist hat, die anderen jedoch nicht. Prüfen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis und etwaige Schreiben Ihrer Ausländerbehörde oder Ihres Jobcenters, um festzustellen, ob Ihnen eine Teilnahmepflicht nach § 44a AufenthG auferlegt wurde. Falls ja, handeln Sie umgehend: Die Folgen nach § 44a Abs. 3 betreffen Ihre Aufenthaltserlaubnisverlängerung, Ihre Niederlassungserlaubnis und Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU, und der Kostenbeitrag kann Ihnen pauschal in Rechnung gestellt werden. Sollten Sie zwar nach § 44 anspruchsberechtigt, aber nicht verpflichtet sein, prüfen Sie das Ausstellungsdatum Ihrer Aufenthaltserlaubnis, da der Anspruch nach § 44 Abs. 2 ein Jahr später erlischt.

Beantragen Sie die Befreiung, bevor Sie etwas bezahlen. Wenn Sie Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG, Arbeitslosengeld beziehen oder unter 33 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung beschäftigt sind, sind Sie gemäß § 9 Abs. 2 IntV auf Antrag befreit. Die entsprechende Regelung in § 4 Abs. 4 DeuFöV bedeutet, dass registrierte Arbeitssuchende für einen Berufssprachkurs gar nichts bezahlen müssen. Trifft keine Befreiung zu, legen Sie die DTZ innerhalb von zwei Jahren nach Ihrer Teilnahmeberechtigung ab und beantragen Sie die 50-prozentige Rückerstattung nach § 9 Abs. 6 IntV. Bewahren Sie das Zertifikat Integrationskurs gut auf, da es nicht elektronisch neu ausgestellt werden kann und das Ergebnis von „Leben in Deutschland“ später als Einbürgerungstest dienen kann.

Wenn Sie bereits das B1-Niveau haben, buchen Sie einen Berufssprachkurs, anstatt die Ausbildung abzubrechen. Der B1-zu-B2-Kurs umfasst 400 Einheiten, kann in Teilzeit oder online absolviert werden, eine Berufstätigkeit ist eine Voraussetzung und kein Hindernis, und Ihr Arbeitgeber kann die Kosten unter Umständen erstatten. Falls Ihnen ein Schulabschlusszeugnis fehlt, besorgen Sie sich das Programmheft Ihrer örtlichen Volkshochschule und schauen Sie unter „Grundbildung – Schulabschlüsse“ nach. Erkundigen Sie sich anschließend beim Bildungsministerium Ihres Bundeslandes nach der Externenprüfung. Was auch immer Sie suchen, fragen Sie in der Volkshochschule nach einer Ermäßigung, bevor Sie den regulären Preis bezahlen. Diese Ermäßigung ist real, regional und wird fast nie unaufgefordert gewährt.

Quellen

Die Informationen in diesem Kapitel basieren auf den unten aufgeführten offiziellen Quellen und Veröffentlichungen und wurden zuletzt im Juli 2026 überprüft. Es handelt sich um allgemeine Orientierungshilfen, nicht um individuelle Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung.


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