Deutschland könnte trotz der weiterhin offiziell geschlossenen Route ein Rekordjahr bei der Familienzusammenführung erleben. Zahlen des Mediendienstes Integration, die auf Antworten der Regierung auf parlamentarische Anfragen basieren, deuten darauf hin, dass die Zahl der 2026 ausgestellten Visa zur Familienzusammenführung hoch genug ist, um bei gleichbleibendem Tempo einen neuen Höchststand zu erreichen. Das Bild ist differenziert, und die genauen Gesamtzahlen hängen von der jeweiligen Visakategorie ab. Daher sind die folgenden Zahlen ihren Quellen sorgfältig zugeordnet.
Was die Zahlen zur Familienzusammenführung zeigen
Laut Mediendienst Integration haben die deutschen Auslandsvertretungen bis zum 24. Juni 2026 rund 63,200 Visa zur Familienzusammenführung bearbeitet. Diese Zahl umfasst sowohl Bewilligungen als auch Ablehnungen. Davon gingen laut Mediendienst Integration etwa 7,000 Visa an Personen aus Syrien und Afghanistan, aufgeteilt in rund 4,800 syrische und 2,100 afghanische Fälle. Mediendienst Integration merkt an, dass die Zahl der Visa im Jahr 2026 die der Vorjahre übertreffen könnte, wenn die Bearbeitung in diesem Tempo weitergeht. In den Vorjahren wurden rund 110,400 Visa im Jahr 2025 und rund 120,000 im Jahr 2024 erteilt.
Eine separate Antwort des Pressedienstes des Bundestages (hib) zeigt einen engeren Ausschnitt desselben Trends. Sie verzeichnet 7,946 Visa für Ehepartner deutscher Staatsbürger und 35,793 weitere Visa zur Familienzusammenführung in den ersten fünf Monaten des Jahres. Diese Zahlen wurden als Antwort auf eine parlamentarische Anfrage veröffentlicht. Da die beiden Datensätze unterschiedliche Gruppen und Zeiträume erfassen, sollten sie gemeinsam betrachtet und nicht addiert werden. Beide basieren auf Regierungsangaben und nicht auf unabhängigen Zählungen.
Die Aufhängung, die noch immer steht
Besonders auffällig an den Zahlen ist, dass die Familienzusammenführung für Inhaber subsidiären Schutzes – ein Status, der Menschen gewährt wird, die nicht als Flüchtlinge anerkannt sind, aber nicht sicher zurückgeführt werden können – seit Juli 2025 für zwei Jahre ausgesetzt ist. Der Mediendienst Integration bestätigt, dass die Aussetzung bis 2027 andauert, was theoretisch die Einreisen genau jener Gruppen verhindern sollte, die am stärksten mit der jüngsten Asylmigration in Verbindung gebracht werden.
Dennoch wurden weiterhin in beträchtlicher Zahl Visa an Schutzberechtigte ausgestellt. Wie das Berliner Sonntagsblatt und die Oldenburger Onlinezeitung unter Berufung auf eine Regierungsantwort auf eine parlamentarische Anfrage berichten, gingen zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Mai 2026 18,570 Visa an Angehörige von Schutzberechtigten, darunter 7,278 an Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten. Die Regierung erklärte, die meisten dieser Visa seien vor Inkrafttreten der Aussetzung erteilt worden oder beruhten auf Gerichtsbeschlüssen und früheren Zusagen, weshalb sie formal nicht gegen den Visastopp verstoßen.

Härtefälle bleiben selten
Die Aussetzung sieht Ausnahmen in Härtefällen vor, doch Mediendienst Integration weist darauf hin, dass diese Möglichkeit kaum genutzt wird. Laut den von ihr genannten Zahlen wurden bis Mitte 2026 von rund 5,000 eingereichten Härtefallanträgen lediglich etwa 10 bewilligt. Diese geringe Bewilligungsquote verdeutlicht, wie eng die Ausnahmeregelung in der Praxis tatsächlich gehandhabt wird, obwohl sie auf dem Papier existiert.
Die in denselben Daten genannten Richtlinien legen nahe, dass ein Härtefallantrag in Betracht kommen kann, wenn Familienmitglieder über einen sehr langen Zeitraum getrennt waren oder kleine Kinder betroffen sind. Für die meisten Antragsteller bedeutet die nahezu ausbleibende Bewilligung jedoch, dass die Aussetzung faktisch endgültig ist und die Gesamtzahlen der Familienzusammenführungen eher auf anderen rechtlichen Wegen als auf diesen Ausnahmen beruhen.
Lesen Sie die Zahlen zur Familienzusammenführung.
Es ist wichtig zu betonen, wie diese Zahlen zustande gekommen sind. Die Angaben stammen hauptsächlich aus Regierungsantworten auf parlamentarische Anfragen. Daher bilden der Mediendienst Integration und die Untersuchung des Bundestages die Grundlage dieser Berichterstattung, nicht unabhängige Umfragen. Unterschiedliche Fragen beziehen sich auf unterschiedliche Visakategorien, Nationalitäten und Aufenthaltsdauern. Aus diesem Grund variieren die Gesamtzahlen je nach Quelle, und eine einzelne Zahl kann irreführend sein.
Die Daten belegen eindeutig die Entwicklung. Selbst bei der Unterbrechung einer wichtigen Route bleibt die Familienzusammenführung nach Deutschland insgesamt beträchtlich und könnte, den aktuellen Trends des Mediendienstes Integration zufolge, sogar einen Rekordwert für das Jahr erreichen. Die Debatte darüber, ob es sich hierbei um eine Gesetzeslücke oder eine rechtmäßige Fortführung bestehender Rechte handelt, dürfte sich im Vorfeld der Landtagswahlen weiter zuspitzen.
Was das für Ausländer in Deutschland bedeutet
Für internationale Staatsangehörige, die ihren Ehepartner, ihr Kind oder ihre Eltern nach Deutschland holen möchten, ist die wichtigste Erkenntnis, dass die Regelungen stark vom eigenen Aufenthaltsstatus abhängen. Die Familienzusammenführung für anerkannte Flüchtlinge und deutsche Staatsbürger wird fortgesetzt, während der Weg für subsidiär Schutzberechtigte bis auf wenige Ausnahmen in Härtefällen ausgesetzt bleibt. Es ist unerlässlich, vor Antragstellung zu wissen, welche Kategorie auf Sie zutrifft, da sich die Verfahren und Wartezeiten deutlich unterscheiden.
Da die Verfahren detailliert sind und sich mit neuen politischen Entscheidungen ändern, ist es ratsam, sich vor dem Investieren von Zeit oder Geld bei einer offiziellen Stelle über den aktuellen Stand zu informieren. Unsere praktischen Übersichten finden Sie unter [Link einfügen]. welivein.de/how-to-germany Sie können sich dort orientieren, und die zuständige deutsche Auslandsvertretung oder ein qualifizierter Einwanderungsberater kann Ihnen bestätigen, was Ihr spezifischer Status erlaubt.
