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Flohmärkte und Secondhand-Läden

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Gebrauchtwarenkauf in Deutschland ist wirklich gut. Die Märkte sind groß, das Angebot riesig, und die Preise für Möbel, Fahrräder, Werkzeug, Bücher und Kleidung liegen weit unter dem Neupreis. Was Neuankömmlinge aus den USA oder Großbritannien jedoch überrascht, ist nicht das Einkaufen selbst, sondern das, was danach passiert. Auf Flohmärkten und im Gebrauchtwarenhandel kauft man in der Regel von Privatpersonen statt von Geschäften, und allein dadurch verliert man fast alle gewohnten Verbraucherrechte. Dieses Kapitel erklärt, wo man einkaufen kann, wie man erkennt, von wem man tatsächlich kauft, welche Rechte man behält und welche man aufgibt, wie man seine eigenen Sachen verkauft, ohne versehentlich ein Unternehmen zu gründen, und wie man sich vor Betrugsmaschen schützt, die es auf Neuankömmlinge im Internet abgesehen haben.

Der eine Satz, der alles entscheidet

Das deutsche Verbraucherrecht schützt Sie nicht, weil Sie Verbraucher sind, sondern weil die Gegenseite ein Unternehmen ist. Die beiden Definitionen finden sich in § 13 und § 14 BGB: Ein Verbraucher ist eine Privatperson, die außerhalb ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ein Unternehmer hingegen ist eine Person oder ein Unternehmen, das in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt. Der Verbraucherschutz gilt für Unternehmer, nicht aber für Privatpersonen.

Wenn beide Vertragspartner Privatpersonen sind, greift der gesamte Schutzmechanismus nicht. Es gibt kein Widerrufsrecht, also keine vierzehntägige Widerrufsfrist. Es gibt keinen Schutz vor Haftungsausschluss. Und praktisch existiert auch keine Gewährleistung, die gesetzliche Haftung für Mängel, da ein privater Verkäufer diese vollständig ausschließen darf und dies praktisch jeder tut. Sobald man am Flohmarktstand bezahlt hat, ist der Kauf endgültig. Funktioniert die Lampe zu Hause nicht, gehört sie einem. Daran ist nichts auszusetzen, und niemand hat einen betrogen. So ist es nun mal gesetzlich geregelt.

Zwei Dinge ergeben sich daraus, die viele überraschen. Erstens: Dieselbe kaputte Lampe, die man in einem Geschäft gekauft hat, wäre ein unkomplizierter Fall für eine Reklamation. Daher ist die Identität des Verkäufers wichtiger als der Defekt selbst. Zweitens: Das fehlende Rückgaberecht hat nichts mit Gebrauchtwaren zu tun. Für Käufe vor Ort, ob neu oder gebraucht, auf Flohmärkten oder in Kaufhäusern, besteht grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Das 14-tägige Widerrufsrecht ist ein Fernabsatzrecht; es existiert, weil man die Ware vor dem Kauf nicht prüfen konnte. Allein das Stehen vor dem Artikel gilt als ausreichende Prüfung. Unser Kapitel zu Verbraucherschutzgesetze Der Rahmen wird darin vollständig dargelegt, und es lohnt sich, ihn vor dem ersten Markteintritt zu lesen, da alles Folgende eine Folge davon ist.

Unterscheidung eines Privatverkäufers von einem Händler

Da alles davon abhängt, wer verkauft, ist das Lesen der Verkaufsstände die nützlichste Fähigkeit auf einem deutschen Flohmarkt. Die beiden Arten von Verkäufern stehen auf demselben Markt nebeneinander und sehen auf den ersten Blick ähnlich aus.

Ein Privatverkäufer räumt einen Haushalt. Der Bestand ist zusammengewürfelt: eine Brotbackmaschine, Kinderkleidung, ein Kabelkasten, drei Vasen, ein Skischuh. Von jedem Gegenstand gibt es ein Exemplar. Die Preise sind geschätzt, oft auf Klebeband notiert, und der Verkäufer nennt einfach eine Zahl, anstatt in einer Liste nachzuschauen. Er sitzt oft etwas gelangweilt auf einem Klappstuhl, da er nur einmal kommt, nicht wöchentlich. Er nimmt ausschließlich Bargeld und kann keine Quittung ausstellen, da er kein Quittungsbuch besitzt.

Ein gewerblicher Händler sieht aus wie ein kleiner Laden, dessen Waren auf einem Tisch ausgepackt wurden. Das Sortiment ist thematisch geordnet: nur Vinyl, nur Werkzeug, nur Militaria, nur Vintage-Jeans – und zwar in verschiedenen Größen und Ausführungen. Es gibt gedruckte Preisschilder oder eine Preisliste. Oft findet man auch ein Kartenlesegerät, eine richtige Kasse, den Firmennamen auf der Markise oder dem Lieferwagen und manchmal einen gedruckten Kassenbon. Ein sicheres Indiz ist die ständige Nachfrage: Fragen Sie, ob sie nächste Woche wieder da sind. Jeder Händler hat ein Konzept und einen festen Zeitplan. Größere Märkte trennen diese beiden Bereiche in verschiedene Zonen, und die Website des Marktes gibt in der Regel an, welche Zone wofür zuständig ist.

Der Unterschied macht sich in Geld aus. Kaufen Sie denselben defekten Plattenspieler an einem privaten Stand, haben Sie keinerlei Ansprüche. Kaufen Sie ihn hingegen beim Händler daneben, genießen Sie volle Gewährleistung, denn dieser ist ein Unternehmer gemäß § 14 und unterliegt denselben gesetzlichen Bestimmungen wie ein Kaufhaus. Das ist keine bloße Formalität, und Händler wissen das. Deshalb geben sich manche von ihnen lieber als „einfache Markthändler“ aus. Hat ein Verkäufer einen Firmennamen, ein Kartenlesegerät und vierzig Exemplare desselben Artikels, ist er ein Gewerbetreibender – ganz gleich, wie er sich nennt.

Was „Gekauft wie gesehen“ eigentlich bewirkt

Auf handgeschriebenen Schildern auf Märkten und am Ende fast jeder privaten Online-Anzeige stößt man auf dieselbe Formel: „Privatverkauf, keine Garantie, keine Rücknahme“ oder das ältere „gekauft wie gesehen“. Die meisten Menschen, Deutsche wie Ausländer, glauben, diese Formulierung sei ein Zauberspruch, der jegliche Haftung ausschließt. Es lohnt sich, die Bedeutung der einzelnen Bestandteile zu kennen, denn die gängige Version ist in beiden Punkten falsch.

„Keine Garantie“ ist nahezu bedeutungslos. Eine Garantie ist ein freiwilliges Versprechen, das ein Verkäufer zusätzlich zum Gesetz abgibt. Eine Privatperson würde Ihnen niemals eine solche Garantie geben, daher ändert die Ablehnung nichts daran. Es klingt zwar beeindruckend, bringt aber nichts.

„Gekauft wie gesehen“ hat weniger weitreichende Folgen als allgemein angenommen. Gerichte interpretieren diese Formulierung so, dass sie die Haftung nur für Mängel ausschließt, die ein durchschnittlicher Käufer bei einer ordnungsgemäßen Prüfung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen bemerkt hätte. Sie umfasst sichtbare Kratzer und Absplitterungen. Nicht abgedeckt sind jedoch versteckte Mängel, die bei genauer Betrachtung nicht erkennbar gewesen wären. Ein Verkäufer, der einen vollständigen Haftungsausschluss wünscht, muss dies ausdrücklich formulieren, beispielsweise mit dem Vermerk „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“. Zwischen zwei Privatpersonen ist dieser vollständige Haftungsausschluss völlig rechtmäßig, und sobald er schriftlich festgehalten ist, bleibt Ihre Position unverändert: Sie haben keine Haftung mehr.

Und dann gibt es da noch die Grenze, unter die keine Formel greift. § 444 BGB besagt, dass sich ein Verkäufer nicht auf einen Ausschluss oder eine Beschränkung der Rechte des Käufers berufen kann, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Gewährleistung für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Arglistig verschwiegen bedeutet, dass er den Mangel kannte und geschwiegen oder eine direkte Frage mit einer Lüge beantwortet hat. Ein privater Verkäufer, der weiß, dass der Motor einen Riss hat, „gekauft wie gesehen“ schreibt und nichts weiter sagt, hat sich überhaupt nicht abgesichert. Der Ausschluss greift nicht. Dies ist besonders relevant bei größeren privaten Käufen, wie einem Gebrauchtwagen oder einem Motorrad, wo es sich lohnt, direkte, konkrete und beantwortbare Fragen zu stellen und sich die Antworten zu merken, denn genau für solche Fälle, in denen eine Lüge auf eine direkte Frage greift, ist § 444 BGB wie geschaffen.

Seien Sie jedoch hinsichtlich der Durchsetzung realistisch. § 444 ist ein anerkanntes Recht, das man kennen sollte. Gegenüber einem Fremden auf dem Markt, der Ihnen 20 Euro in bar abgenommen hat, dessen Namen Sie nicht kennen und den Sie nie wiedersehen werden, ist es jedoch nahezu nutzlos. Das Recht bleibt bestehen, der Beklagte nicht. Betrachten Sie § 444 als hilfreich bei einem privaten Verkauf, bei dem Sie den Verkäufer kennen und dessen Daten schriftlich vorliegen haben. Ein Barkauf auf dem Markt ist in der Praxis als endgültig anzusehen, unabhängig davon, was das Gesetz formal erlaubt. Unser Kapitel zu Produktgarantien und Rückgaben wird ordnungsgemäß abgedeckt, einschließlich der Frage, wie ein Gewährleistungsanspruch tatsächlich abläuft, wenn man einen solchen hat.

Wenn ein privater Verkäufer aufhört, privat zu sein

Es gibt eine Grenze, die Menschen überschreiten, ohne es zu merken, und sie verläuft in beide Richtungen: Sie kann aus dem Verkäufer ein Unternehmen mit Verpflichtungen machen, und dasselbe kann sie auch mit Ihnen tun.

Sich als Privatperson zu bezeichnen, macht einen nicht automatisch privat. Der Bundesgerichtshof (BGH) definiert gewerbliche Tätigkeit als jede selbstständige, dauerhafte Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht und über das rein Private hinausgeht. Gerichte wenden diese Definition seit zwei Jahrzehnten auf Online-Händler an, und das Muster ist einheitlich. Bewertet werden Dauer und Intensität des Verkaufs, der damit verbundene organisatorische Aufwand, ob die Waren speziell zum Weiterverkauf eingekauft wurden, ob das Sortiment Neuware umfasst, wie viele Angebote gleichzeitig laufen, das Verkaufsvolumen und die Anzahl der Bewertungen. Rechtsprechung verdeutlicht die Größenordnung: Der BGH wertete 91 Verkäufe in fünf Wochen als gewerblich; das Landgericht Hanau hielt 25 Verkäufe in zwei Monaten für ausreichend, wenn die Waren zum Weiterverkauf eingekauft worden waren; das Landgericht Köln stufte einen Händler mit 77 gleichzeitig laufenden Angeboten und 125 Bewertungen innerhalb eines Jahres als gewerblich ein.

Beachten Sie, dass diese Zahlen nicht übereinstimmen – und genau das ist der Punkt. Es gibt keine festgelegte Grenze. Keine Verkaufszahl ist verlässlich, und wer Ihnen erzählt, die magische Zahl sei 30 oder 40, verwechselt etwas anderes. Die Kriterien sind qualitativer Natur, und der Kauf von Gegenständen zum Weiterverkauf ist der entscheidende Faktor, denn er verwandelt das Aufräumen des Dachbodens in einen Handel.

Für Sie als Käufer ist das gelegentlich eine gute Nachricht. Ein Verkäufer, der rechtlich als Unternehmer gilt, ist Ihnen gegenüber zur Gewährleistung verpflichtet, unabhängig davon, ob er seinen Status offengelegt hat oder nicht. Der Vermerk „Privatverkauf“ am Ende seiner Anzeige schützt ihn nicht, wenn sein tatsächliches Verhalten ihn zu einem Gewerbetreibenden macht. Für Sie als Verkäufer ist dies eine Warnung, und die Folgen beschränken sich nicht nur auf Steuern. Ein umklassifizierter Verkäufer ist verpflichtet, alle Pflichten eines Gewerbetreibenden zu erfüllen: Gewerbeanmeldung, Impressum, korrekte Widerrufsbelehrung und Gewährleistung für alle verkauften Waren. Fehler ziehen eine Abmahnung nach sich, ein formelles Warnschreiben eines Mitbewerbers oder eines Verbandes, das mit Kosten verbunden ist. Dies ist in Deutschland ein florierendes Geschäft, und private Verkäufer, die sich stillschweigend zu kleinen Läden entwickelt haben, sind dessen bevorzugtes Ziel.

Wohin man tatsächlich gehen sollte: Flohmärkte und Alternativen

Die Gebrauchtwarenwelt hier ist nicht einheitlich, und die einzelnen Orte unterscheiden sich genau in dem entscheidenden Punkt: Handelt es sich bei dem Verkäufer um ein Unternehmen?

Der Flohmarkt oder Trödelmarkt ist der Klassiker: ein Wochenendmarkt unter freiem Himmel, meist mit privaten Verkäufern, Barzahlung und Feilschen. „Trödel“ bedeutet so viel wie Ramsch, und ein Trödelmarkt verkörpert oft das chaotischere, weniger geordnete Ende dieses Konzepts. Hier findet man Möbel, Fahrräder, Küchengeräte und Schallplatten zu Tiefstpreisen und unter den geringsten Bedingungen. Märkte sind sonntags üblich, was in einem Land mit geschlossenen Geschäften durchaus praktisch ist. Man sollte dies jedoch nicht überinterpretieren. Die Ausnahme gilt nicht automatisch. Ein Markt, der gemäß § 69 GewO (Marktfestsetzung) offiziell als Markt ausgewiesen wurde, bezieht seine Öffnungszeiten aus dieser Ausweisung und nicht aus dem Ladenschlussgesetz. Dadurch ist der Sonntagsbetrieb erlaubt. Ob ein Sonntagsbetrieb überhaupt zulässig ist, wird bei der Ausweisung anhand des jeweiligen Landesfeiertagsgesetzes geprüft. Daher variiert die Regelung je nach Land und Markt. Ein rein privater Flohmarkt kann von vornherein nicht als Marktfestsetzung anerkannt werden. In der Praxis gilt: Sonntagsmärkte sind normal und rechtmäßig, sofern sie ordnungsgemäß eingerichtet sind; die Regelungen zur Sonntagsruhe bleiben jedoch unverändert, worauf unser Kapitel zu diesem Thema eingeht. Tipps zum Lebensmitteleinkauf Beinhaltet auch die Frage nach Bargeld oder Karte.

Ein Sozialkaufhaus ist ein Warenhaus, das gespendete Möbel und Haushaltswaren sehr günstig verkauft und meist von einer gemeinnützigen Organisation oder einem kommunalen Beschäftigungsprojekt betrieben wird. Eine Kleiderkammer ist das Pendant dazu und wird oft vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) geführt. Wichtig ist, sich vorher über die Zugangsbedingungen zu informieren, da es keine einheitliche Regelung gibt: Manche Sozialkaufhäuser verlangen einen Berechtigungsschein oder einen anderen Nachweis über ein geringes Einkommen; viele sind für alle zugänglich; und manche sind zwar auch für alle offen, bieten aber kostenlose oder vergünstigte Waren nur für Bedürftige an. Es hängt ganz von der jeweiligen Organisation und ihrer Finanzierung ab. Informieren Sie sich am besten vorher auf der Website oder rufen Sie an. Und falls Sie nicht bedürftig sind, bedenken Sie, dass Sie in den einkommensabhängigen Sozialkaufhäusern mit Bedürftigen um die Waren konkurrieren.

Die eigentlichen Wohltätigkeitsläden, wie die Oxfam-Läden und die von DRK, Caritas und Diakonie betriebenen, ähneln am ehesten dem britischen oder amerikanischen Modell: Festpreise, kein Feilschen, für alle zugänglich, keine Nachweise erforderlich, und die Einnahmen fließen in die Arbeit der jeweiligen Organisation. Die Preise sind höher als in einem Sozialkaufhaus, und die Waren werden sorgfältiger sortiert. Da es sich um rechtlich anerkannte Unternehmen handelt, erhalten Sie eine Gewährleistung.

Eine Secondhand-Boutique ist ein sorgfältig zusammengestelltes Geschäft, typischerweise für Kleidung, oft Vintage oder Designerware. Da es sich um ein Gebrauchtwarengeschäft handelt, genießen Sie die volle gesetzliche Stellung, und hier kommt eine spezielle Regelung zum Tragen. Gemäß § 476 Abs. 2 BGB kann ein Händler, der gebrauchte Waren verkauft, die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf ein Jahr verkürzen, jedoch nur, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind: Sie wurden vor Ihrer Vertragserklärung ausdrücklich über die Verkürzung informiert, und die Verkürzung wurde im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart. Ein Jahr ist eine Untergrenze, kein Verhandlungspunkt. Sie kann weder weiter verkürzt noch aufgehoben werden. Ein Secondhand-Laden, der ein Schild mit der Aufschrift „Gekauft wie gesehen“ an der Kasse aufhängt, erreicht damit nichts, denn § 476 Abs. 1 BGB verbietet es einem Händler, die Gewährleistung gegenüber einem Verbraucher auszuschließen, bevor ein Mangel überhaupt angezeigt wurde. Das Schild ist Dekoration. Ihre Rechte bleiben unberührt.

Kilo-Läden verkauft Kleidung nach Gewicht. Das klingt zwar nach einem Marketingtrick, ist aber in Wirklichkeit ein Sortiermodell: Die Ware ist unsortiert, der Kilopreis ist festgelegt, und Sie müssen sie selbst sortieren. Es handelt sich um Handelsgeschäfte, daher gelten die oben genannten Regeln. Realistisch betrachtet wird aber wohl niemand wegen eines Zwei-Euro-T-Shirts einen Gewährleistungsanspruch geltend machen.

Gebrauchtwaren online kaufen

Der Kauf von Gebrauchtwaren in Deutschland erfolgt mittlerweile überwiegend über das Smartphone, und die Plattformen sortieren sich nach der gleichen Frage: privat versus kommerziell.

Kleinanzeigen ist der Gigant, und der Name ist einer Erklärung wert, denn die Hälfte des Internets nutzt immer noch den alten Namen. Bis zum 16. Mai 2023 hieß die Seite eBay Kleinanzeigen. Dann wurde die Marke eBay aufgegeben, und die Website hieß fortan einfach Kleinanzeigen unter kleinanzeigen.de. Damals handelte es sich nicht um einen Eigentümerwechsel, sondern um eine vertragliche Bereinigung: Adevinta, der norwegische Marktplatzbetreiber, hatte 2020 das Kleinanzeigengeschäft von eBay übernommen. Die Vereinbarung sah vor, dass der Name eBay bis Juni 2024 verschwinden sollte. Konten, Chatverläufe, Bewertungen und Zahlungsfunktionen wurden unverändert übernommen. Kleinanzeigen ist die erste Anlaufstelle für den Kauf von Möbeln, Fahrrädern und Haushaltsgeräten vor Ort und wird überwiegend von Privatverkäufern betrieben, was bedeutet, dass es dort kaum Käuferschutz gibt.

Vinted ist ein App-basierter Online-Shop für Kleidung mit integriertem Käuferschutz, der vom Käufer zusätzlich zum Kaufpreis bezahlt wird. Momox und sein Shop Medimops funktionieren genau umgekehrt: Sie sind Unternehmen, die Bücher, Medien und Kleidung zu einem Festpreis ankaufen und weiterverkaufen. Diese Vorgehensweise ist rechtlich relevant. Beim Verkauf an Momox agieren Sie als Privatverkäufer, beim Kauf bei Medimops hingegen als Unternehmen mit Gewährleistungsrecht – ein seltener Vorteil im Gebrauchtwarenhandel.

Dann gibt es noch die Gehwegschicht. In vielen Vierteln stellen die Leute brauchbare Dinge mit einem Schild „Zu verschenken“ oder in einen gleichnamigen Kasten vor die Tür. Das ist eine der wirklich schönen Eigenheiten deutscher Städte und völlig legal: Der Besitzer hat das Eigentum bewusst aufgegeben und möchte, dass sich jeder den Gegenstand nimmt. Nimm ihn, er gehört dir, und genau dafür ist das Schild da. Sperrmüll ist eine ganz andere Sache, die einen eigenen Abschnitt verdient, denn die meisten englischsprachigen Ratgeber sind diesbezüglich falsch.

Das Kleinanzeigen-Sicherheitskapitel

Hier werden Ausländer oft übers Ohr gehauen, und die Betrugsmaschen sind so schematisch, dass die Kenntnis von vier davon den größten Teil des Risikos abdeckt.

Das Wichtigste, das Wichtigste in diesem Kapitel: Zahlen Sie niemals mit PayPal „Geld an Freunde und Familie“. Diese Option bietet keinerlei Käuferschutz. Sie ist lediglich dafür gedacht, eine Restaurantrechnung mit Bekannten zu teilen. Sollte die Ware nicht ankommen, beschädigt sein oder gar nicht existieren, gibt es keine Möglichkeit, Ihr Geld zurückzubekommen. Das ist keine Nebenwirkung des Betrugs, sondern der Betrug selbst. Ein Verkäufer, der nach „Geld an Freunde und Familie“ fragt, will Sie dazu bringen, auf Ihren einzigen Schutz zu verzichten. Die Begründung ist immer dieselbe: Er spart die Gebühr und gibt die Ersparnis an Sie weiter. Der Rat der Verbraucherzentrale ist eindeutig und richtig: Zahlen Sie ausschließlich über „Waren & Dienstleistungen“. Lehnen Sie „Geld an Freunde und Familie“ immer ab, egal von welchem ​​Verkäufer, egal wie freundlich oder glaubwürdig das Profil wirkt. Betrachten Sie diese Anfrage als endgültiges Ende der Kommunikation und nicht als Verhandlungspunkt.

Die zweite Masche ist der gefälschte Spediteur, der Sie beim Verkaufen ins Visier nimmt. Ein Käufer, meist im Ausland, ist enthusiastisch, verhandelt nicht und kann die Ware nicht persönlich abholen. Daher beauftragt er eine Spedition. Diese bietet an, die Transportkosten im Voraus zu überweisen, und Sie erhalten eine offiziell aussehende Bestätigung, dass das Geld unterwegs ist – oft mehr als vereinbart – mit der Bitte, die Differenz an die Spedition weiterzuleiten. Es gibt weder eine Spedition noch einen Käufer. Die Bestätigung ist gefälscht, das Geld kommt nie an, und was Sie überweisen, ist Ihr eigenes. Jede Transaktion, bei der Sie Geld bezahlen sollen, um Geld zu erhalten, ist ausnahmslos Betrug. Die Masche mit der Überzahlung ist derselbe Trick, nur mit einer anderen Geschichte.

Die dritte Masche ist die betrügerische Nachnahme, die als sichere Alternative dargestellt wird. Das ist sie aber nicht. Bei der Nachnahme bezahlen Sie den Kurier erst, wenn das Paket ankommt, aber bevor Sie es öffnen können. Sie bezahlen also für einen versiegelten Karton, nicht für dessen Inhalt. Betrüger versenden nutzlose Ware. Die Nachnahme schützt den Verkäufer und bringt Ihnen keinerlei Vorteile.

Die vierte Masche ist schlichtweg ein Fake-Angebot: Ein begehrter Artikel, deutlich unter Marktwert, von einem neuen Account, mit Fotos, die auch anderswo im Internet zu finden sind, und ein Verkäufer, der es eilig hat und eine Anzahlung verlangt. Schauen Sie sich das Foto genau an. Prüfen Sie das Alter des Accounts. Niemand verkauft einen guten Artikel billig an einen Fremden, der es eilig hat.

Demgegenüber bietet die Plattform „Sicher bezahlen“ an, und es lohnt sich, den Sinn dieser Option zu verstehen, anstatt sie einfach als Gebühr abzutun. Die Zahlung wird über Adyen abgewickelt, ein von der niederländischen Zentralbank lizenziertes Zahlungsinstitut, das Ihr Geld treuhänderisch verwahrt. Der Verkäufer erhält sein Geld nicht sofort nach Ihrer Zahlung. Die Zahlung erfolgt erst, wenn Sie den Erhalt und die Übereinstimmung der Ware mit der Beschreibung bestätigen, wenn Kleinanzeigen einen Streitfall beilegt oder automatisch nach 14 Tagen, falls Sie die Bestätigung vergessen. Für den Verkäufer ist die Zahlung kostenlos, die Gebühr trägt der Käufer. Genau deshalb versuchen Verkäufer, die Sie betrügen wollen, Ausreden zu finden, um die Zahlung zu umgehen. Bei Versand an unbekannte Empfänger ist die Gebühr eine günstige Versicherung, und die Ablehnung könnte sich als Fehler erweisen. Bei Abholung vor Ort, beispielsweise in der Küche des Verkäufers, ist Barzahlung vor Ort völlig ausreichend, da Sie die Ware direkt prüfen und bezahlen.

Ein wichtiger Hinweis, damit der Schutz nicht überbewertet wird: „Sicher bezahlen“ ist ein Plattformservice, kein gesetzliches Recht. Er schützt Sie davor, die Ware nicht zu erhalten oder etwas anderes als beschrieben zu bekommen. Er wandelt einen privaten Verkäufer nicht in ein Unternehmen um. Sobald Sie die gekaufte Ware im beschriebenen Zustand erhalten haben, handelt es sich weiterhin um einen Privatverkauf ohne Gewährleistung und ohne Widerrufsrecht.

Sperrmüll und warum der Bordstein nicht kostenlos ist

Sperrmüll bezeichnet Sperrmüll wie Möbel, Matratzen und Haushaltsgeräte, die Haushalte zur Abholung an den Straßenrand stellen. Oftmals wirkt es wie ein unkontrolliertes Durcheinander, und in englischsprachigen Ratgebern für Neuankömmlinge wird häufig behauptet, alles, was am Straßenrand steht, könne mitgenommen werden. Rechtlich gesehen ist die Regelung jedoch undurchsichtig und alles andere als kostenlos.

Die Begründung ist nüchtern. Wenn ein Haushalt eine Sperrmüllsammlung bei einem kommunalen oder privaten Entsorger anmeldet, geht das Eigentum an dem Haufen auf dieses Unternehmen über. Der Haushalt hat die Gegenstände nicht einfach der Welt überlassen; er hat sie einem Entsorger übergeben, der für die Abholung bezahlt wird und möglicherweise ein wirtschaftliches Interesse an dem Inhalt hat. Der Haufen ist also nicht herrenlos, und die Regelung über herrenloses Eigentum, die die „Zu verschenken“-Box rechtmäßig macht, greift hier nicht. Darüber hinaus regeln die meisten Kommunen dies direkt in ihrer Abfallsatzung, und viele verbieten sowohl das Mitnehmen als auch das Durchwühlen, da ein durchsuchter Haufen vor dem Verladen neu sortiert werden muss.

In der Praxis wird die Durchsetzung eher milde gehandhabt. Gemeinden behandeln es in der Regel als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird, nicht als Straftat. Wer beispielsweise beim ersten Verstoß einen Stuhl für die eigene Wohnung mitnimmt, erhält meist nur eine Verwarnung statt einer Geldstrafe. Eine Diebstahlsanzeige ist möglich, je nachdem, was und von wem gestohlen wurde. Wer mit einem Transporter anrückt und systematisch ganze Hausstände plündert, zieht sich ernsthafte Probleme zu. Die Regelungen sind in den jeweiligen Ortssatzungen festgelegt und unterscheiden sich daher von Stadt zu Stadt; eine einheitliche nationale Antwort gibt es nicht.

Was das für Sie bedeutet: Es ist zwar kein Jahrhundertverbrechen, aber auch kein Recht, und Sie sollten sich nicht wundern, wenn man Sie auffordert, es zurückzulegen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, ist die „Zu verschenken“-Box genau das Richtige, ebenso wie die Verschenkeboxen und die offiziellen Wertstoffregale, die viele Nachbarschaften und einige Wertstoffhöfe anbieten. Unser Kapitel dazu Abfallentsorgungs- und Recyclingregeln behandelt, wie die Sperrmüll-Sammlung tatsächlich gebucht wird und was dazu gehört.

Verkaufen Sie Ihre eigenen Sachen

Irgendwann sitzen Sie auf der anderen Seite des Tisches, und die beiden Fragen, die sich die Leute stellen, sind, ob sie ein Gewerbe anmelden müssen und ob sie Steuern zahlen müssen. Bei einer normalen Haushaltsauflösung lauten die Antworten beide nein, aber beide Antworten verdienen ihre Begründung.

Für den gelegentlichen Verkauf eigener, gebrauchter Gegenstände benötigen Sie keine Gewerbeanmeldung. Das Ausräumen des Kellers von Büchern, Kleidung und Möbeln ist Privatsache, und auf einem privaten Trödelmarkt benötigen die Standbetreiber weder eine Gewerbeanmeldung noch eine Reisegewerbekarte. Die Anmeldung des Marktes beim Bürger- und Ordnungsamt obliegt dem Veranstalter, nicht Ihnen. Entscheidend ist das zuvor beschriebene Muster: regelmäßiger Verkauf, Angebot neuer Waren oder gezielter Ankauf von Gegenständen zum Weiterverkauf. Beachten Sie eine in den IHK-Richtlinien gewarnte Falle, die Sammler betrifft: Der schrittweise Verkauf einer großen privaten Sammlung über einen längeren Zeitraum kann dennoch als gewerblich gelten, gerade weil er als kontinuierlich angesehen wird.

Einen Stand zu buchen ist unkompliziert. Märkte verlangen eine Anmeldung (online oder telefonisch) und erheben eine Standgebühr, üblicherweise pro laufendem Meter Tischfläche und oft mehr, wenn man hinter dem Stand parken möchte. Beliebte Märkte sind schnell ausgebucht. Man bringt seinen eigenen Tisch mit und deutlich mehr Kleingeld, als man denkt, denn der erste Kunde gibt einem wahrscheinlich einen Fünfziger für ein Buch, das zwei Euro kostet.

Die Steuerfrage wird oft missverstanden. Privatverkäufe fallen unter § 23 EStG (Privatveräußerungsgeschäfte), der den Gewinn besteuert, der entsteht, wenn man etwas innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkauft (Spekulationsfrist). Dabei wird jedoch ein Satz übersehen: § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2. Dieser schließt Gegenstände des täglichen Gebrauchs gänzlich von der Regelung aus. Ihr altes Sofa, Ihr Fahrrad, die zu klein gewordenen Jacken Ihrer Kinder und Ihr gebrauchtes Handy zählen zu den Alltagsgegenständen und fallen daher unabhängig vom Zeitpunkt und dem erzielten Preis nicht unter § 23. Aus diesem Grund können Sie auch den Verlust nicht absetzen, wenn Sie Ihr gebrauchtes Auto unter dem Kaufpreis verkaufen – genau deshalb wurde die Ausnahmeregelung eingeführt. § 23 bezieht sich vielmehr auf Dinge, die keine Alltagsgegenstände sind und deren Wert steigen kann: Gold, Schmuck, Kunst, Antiquitäten und Sammlerstücke.

Für diese Vermögenswerte gelten folgende Regelungen: eine einjährige Haltefrist und eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Kalenderjahr. Ältere Richtlinien nennen 600 Euro. Diese Angabe ist veraltet. Die Freigrenze ist nicht mit einem Steuerfreibetrag gleichzusetzen. Liegt Ihr Gesamtgewinn aus privaten Verkäufen im Jahr unter 1.000 Euro, ist er steuerfrei. Übersteigt er jedoch 1.000 Euro, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil oberhalb der Freigrenze. Ein Freibetrag würde den ersten Teil steuerfrei stellen; eine Freigrenze hingegen gilt nur für den gesamten Gewinn.

Noch etwas, das viele unnötig beunruhigt. Seit Inkrafttreten des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes im Jahr 2023 melden Plattformen Verkäufer an das Bundeszentralamt für Steuern, sobald diese 30 Transaktionen oder 2.000 Euro pro Kalenderjahr überschreiten. Diese Meldung bedeutet nicht automatisch eine Besteuerung. Es handelt sich lediglich um eine Offenlegungsschwelle, die in keinerlei Zusammenhang mit Ihrer Steuerschuld steht: Wenn Sie beispielsweise alltägliche Haushaltswaren verkaufen, fallen bei 30 Verkäufen keine Steuern an, und auch bei 300 Verkäufen nicht. Die Meldung zeigt dem Finanzamt lediglich eine Reihe von Transaktionen an, die nicht steuerpflichtig sind. Lassen Sie sich von dieser Zahl nicht verunsichern und betrachten Sie einen legitimen Ausverkauf nicht als Problem. Interpretieren Sie die Meldung auch nicht als Freifahrtschein, da die oben genannten Umklassifizierungskriterien unabhängig davon gelten. Wenn Sie in großem Umfang und mit Gewinnabsicht verkaufen, sollten Sie sich von einem Steuerberater beraten lassen, anstatt sich auf eine Schwelle zu verlassen.

Wie man auf einem Flohmarkt richtig einkauft

Die praktische Seite ist einfach, sobald die rechtliche Seite geklärt ist, und das meiste davon ergibt sich aus einer Tatsache: Da Sie keine Möglichkeit haben, Ihr Recht zurückzufordern, muss alles geschehen, bevor Sie bezahlen.

Bringen Sie Bargeld in kleinen Scheinen und Münzen mit. Privatverkäufer akzeptieren keine Karten, und wer das behauptet, ist in der Regel ein Händler. Ein paar Fünf- und Zehn-Euro-Scheine dabei zu haben, hilft Ihnen beim Feilschen, denn „Ich habe zwölf Euro dabei“ wirkt überzeugender, wenn Sie es zeigen können.

Der richtige Zeitpunkt ist keine Geheimregel, sondern eine Abwägungssache. Wer früh kommt, hat die besten Angebote, neben den Händlern, die noch früher da waren. Wer in der letzten Stunde kommt, profitiert von Rabatten, denn ein Verkäufer, der einen Tisch voller unverkaufter Ware und ein Auto zum Beladen vor sich hat, gibt einem die Lampe lieber für drei Euro, als sie selbst nach Hause zu tragen. Bei seltenen Artikeln: früh da sein. Bei sperrigen Artikeln: spät da sein.

Feilschen ist an privaten Ständen üblich und erwünscht, aber in Deutschland geht es ruhiger und weniger theatralisch zu als in vielen anderen Ländern. Fragen Sie einfach: „Was ist Ihr letzter Preis?“, oder nennen Sie einen Preis, der etwas unter dem geforderten liegt, und hören Sie dann auf zu reden. Ein höfliches Gegenangebot ist normal. Einen Rentner wegen eines Zwei-Euro-Gerichts auszuquetschen, ist nicht angebracht, und ein Verkäufer, der sich belächelt fühlt, wird den Verkauf verweigern. Wenn Sie mehrere Artikel an einem Stand kaufen, ist der richtige Zeitpunkt, nach einem Gesamtpreis zu fragen – und das klappt meistens. In Läden mit Festpreisen, Secondhandläden und Sozialkaufhäusern wird nicht gefeilscht; dort danach zu fragen, ist eher ein kleiner Fauxpas als eine Verhandlung.

Testen Sie die Elektrik sofort, denn „keine Gewährleistung“ ist keine abstrakte Formulierung. Viele Märkte haben irgendwo eine Steckdose, und Verkäufer sind es gewohnt, danach gefragt zu werden. Schließen Sie das Gerät an. Wenn Sie es nicht testen können, kalkulieren Sie den Preis so, als wäre es defekt, und freuen Sie sich, wenn es nicht so ist. Testen Sie Fahrräder durch Probefahren, nicht nur durch Anschauen. Seien Sie sich bewusst, dass ein verdächtig günstiges Fahrrad mit frischem Lack gestohlen sein könnte. In diesem Fall haben Sie nichts gekauft, denn Sie können kein Eigentum an gestohlener Ware erwerben, egal wie ehrlich Sie bezahlt haben. Verlangen Sie bei Artikeln über einem geringen Wert den Original-Kaufbeleg oder die Rahmennummer.

Bei Kleidung sollten Sie die Größenangaben auf dem Etikett möglichst ignorieren. Deutsche und europäische Größen unterscheiden sich von britischen und amerikanischen, Vintage-Größen weichen von modernen Größen im selben Land ab, und Secondhand-Kleidung wurde oft geändert oder ist eingelaufen. Messen Sie Ihre vorhandenen Kleidungsstücke aus und nehmen Sie ein Maßband mit oder halten Sie das Kleidungsstück an sich. Auf Märkten gibt es keine Umkleidekabinen und Umtausch ist in diesem Gebiet nicht möglich.

Die berühmten Flohmarkttermine sind definitiv einen Vormittag wert: Mauerpark und Arena in Berlin, die Flohschanze in Hamburg und die großen Märkte in Köln, München und im Ruhrgebiet. Ein ehrlicher Tipp: Die bekannten Märkte sind meist die Touristenmärkte mit ihren hohen Preisen. Bessere Schnäppchen findet man auf den gewöhnlichen Trödelmärkten in den Vierteln, den Schul- und Kirchenmärkten und den Hofflohmärkten, wo an einem Wochenende eine ganze Straße ihre Höfe öffnet. Suchen Sie am besten online nach dem Namen Ihrer Stadt zusammen mit „Flohmarkttermine“, um den aktuellen Kalender zu finden, anstatt sich auf irgendwelche Listen zu verlassen, auch nicht auf diese.

Was macht man als nächstes

Bevor Sie etwas Teures kaufen, klären Sie zunächst die wichtigste Frage: Handelt es sich um eine Privatperson oder ein Unternehmen? Bei einer Privatperson ist der Kauf endgültig, prüfen Sie die Ware sorgfältig und bezahlen Sie bar, wenn Sie sie in Händen halten. Bei einem Unternehmen gelten dieselben Rechte wie in jedem anderen Geschäft. Ein Gebrauchtwarenhändler kann die Frist für Ihre Ansprüche gemäß § 476 Abs. 2 auf ein Jahr verkürzen, jedoch nur mit vorheriger Ankündigung und einer ausdrücklichen separaten Vereinbarung. Diese Frist kann nicht aufgehoben werden.

Online gilt eine Regel, die Sie niemals brechen sollten: Zahlen Sie niemals mit PayPal Freunde und Familie, egal aus welchem ​​Grund. Nutzen Sie für Lieferungen die Option „Sicher bezahlen“ und für Abholungen Bargeld. Wenn Sie aufgefordert werden, Geld zu senden, um Geld zu erhalten, handelt es sich um Betrug. Brechen Sie dies sofort ab.

Wenn Sie verkaufen, ist bei einer normalen Haushaltsauflösung keine Gewerbeanmeldung erforderlich und es fallen keine Steuern an, da alltägliche Haushaltsgegenstände nicht unter § 23 EStG fallen. Achten Sie eher auf das Muster als auf die Anzahl: Der Ankauf von Gegenständen zum Weiterverkauf macht aus einem Privatverkäufer einen Gewerbetreibenden mit den damit verbundenen Pflichten zur Gewerbeanmeldung, zum Impressum und zur Gewährleistung. Auch die Anzahl der Verkäufe bietet keine absolute Sicherheit.

Den rechtlichen Rahmen, der dem Ganzen zugrunde liegt, finden Sie hier: Verbraucherschutzgesetze, was erklärt, warum die Definitionen von Verbraucher und Unternehmer die jeweilige Funktion erfüllen, und Produktgarantien und Rückgaben Wie Sie einen Gewährleistungsanspruch geltend machen, erfahren Sie in unserem entsprechenden Kapitel. Falls Sie Gebrauchtwaren aus Umweltgründen und nicht aus finanziellen Gründen kaufen, lesen Sie bitte unser Kapitel zu diesem Thema. umweltfreundliche Einkaufsmöglichkeiten greift das Argument der Wiederverwendung und Kreislaufwirtschaft auf, das in diesem Kapitel zugunsten der praktischen Jagd bewusst ausgeklammert wurde.

Dieses Kapitel bietet allgemeine Informationen zum Kauf und Verkauf von Gebrauchtwaren in Deutschland und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Handel richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Die Sperrmüllregeln sind in den Gemeindesatzungen festgelegt und unterscheiden sich von Ort zu Ort. Bei allen Angelegenheiten, die mit Geld, einer möglichen Umklassifizierung oder Streitigkeiten verbunden sind, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt, einen Steuerberater oder die örtliche Verbraucherzentrale zu konsultieren. Diese berät Verbraucher direkt und ist die beste Anlaufstelle in Deutschland, um sich über Betrugsfälle im Privatverkauf zu informieren.

Quellen

Die Informationen in diesem Kapitel basieren auf den unten aufgeführten offiziellen Quellen und Veröffentlichungen und wurden zuletzt im Juli 2026 überprüft. Es handelt sich um allgemeine Orientierungshilfen, nicht um individuelle Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung.


Haftungsausschluss: Bitte beachten Sie, dass diese Website nicht als Rechtsberatungsfirma tätig ist und wir auch keine Rechtsanwälte oder Finanz-/Steuerberater in unserem Personal beschäftigen. Wir übernehmen daher keine Haftung für die auf unserer Website dargestellten Inhalte. Obwohl die hierin bereitgestellten Informationen grundsätzlich als korrekt erachtet werden, lehnen wir ausdrücklich jegliche Garantie hinsichtlich ihrer Richtigkeit ab. Darüber hinaus lehnen wir ausdrücklich jede Haftung für Schäden jeglicher Art ab, die sich aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf die bereitgestellten Informationen ergeben. Es wird dringend empfohlen, für individuelle Angelegenheiten, die eine fachkundige Beratung erfordern, professionellen Rat einzuholen.


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