Deutschland hat stillschweigend den Kreis der Personen, die nach Afghanistan abgeschoben werden können, erweitert. Ein Erlass der Bundespolizei vom 10. Juli 2026 hob eine frühere Beschränkung auf, die Abschiebungen auf verurteilte Straftäter und als Sicherheitsrisiko eingestufte Personen beschränkt hatte. Demnach können nun auch Afghanen ohne Vorstrafen in Abschiebehaft genommen und in das von den Taliban kontrollierte Land zurückgeschickt werden. Die Änderung erfolgte durch eine interne Anweisung und nicht durch ein neues Gesetz und hat scharfe Kritik von Menschenrechtsorganisationen hervorgerufen.
Bislang folgte die offizielle Politik dem Koalitionsabkommen von 2025 zwischen CDU/CSU und SPD, das Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien „beginnend mit Kriminellen und gefährlichen Personen“ vorsah. Der neue Erlass hebt diese Einschränkung auf operativer Ebene auf und erlaubt den Behörden, eine größere Gruppe afghanischer Staatsangehöriger den Taliban-Vertretern zur Identifizierung und Ausstellung von Reisedokumenten vorzuführen.
Was das Dekret hinsichtlich der afghanischen Abschiebungen ändert
Nach den bisherigen Regeln konnte die Bundespolizei nur Afghanen vorschlagen, die als Straftäter oder Gefährder galten. Der Erlass vom 10. Juli hebt diese Einschränkung auf. Laut Berichten des Tagesspiegels und des hessischen Senders Hessenschau können nun Personen zur Abschiebung in Betracht gezogen werden, wenn sie männlich, volljährig und ledig sind und gegen sie ein rechtskräftiger Ausweisungsbescheid vorliegt – unabhängig davon, ob sie jemals verurteilt wurden.
Bestimmte Gruppen bleiben vorerst ausgenommen. Frauen, Kinder, Schwerkranke und Personen mit Verbindungen zur Terrororganisation Islamischer Staat (IS) fallen nicht unter das aktuelle Verfahren. Offizielle Stellen betonen, dass dies keinen Schutz für alle anderen bedeutet und dass geltendes Recht bereits Abschiebungen über Straftäter hinaus erlaubt – der Erlass schafft lediglich die Grundlage für deren Umsetzung.
Hessischer Minister bestätigt regelmäßige Abschiebungen
Öffentlich wurde die Verschiebung, als Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) sie am 23. Juli 2026 auf einer Halbjahrespressekonferenz vorstellte. Er sagte, die Bundesregierung in Berlin habe die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass „zukünftig regelhafte Abschiebungen von Ausreisepflichtigen nach Afghanistan möglich sind“ – dass nunmehr regelmäßige Abschiebungen von Ausreisepflichtigen nach Afghanistan möglich seien.

Poseck fügte hinzu, dass Hessens Fokus weiterhin auf der Abschiebung von Kriminellen und Sicherheitsgefährdungen liegen werde, auch wenn die rechtlichen Möglichkeiten nun weiter geöffnet seien. Abschiebungen nach Afghanistan erfordern die Zusammenarbeit mit Taliban-Vertretern zur Identitätsprüfung und Ausstellung von Papieren – ein Verfahren, das die Bundesregierung im vergangenen Jahr ausgeweitet hat. Berichten zufolge wurden bereits Dutzende Männer im Jahr 2026 nach Afghanistan zurückgeflogen.
Menschenrechtsgruppen warnen vor Foltergefahr
Amnesty International hat die weit verbreiteten Abschiebungen von Afghanen scharf kritisiert. Die Organisation erklärte am 23. Juli, dass sich mindestens sechs Afghanen ohne Vorstrafen bereits in Abschiebehaft befänden. Ihre Expertin Nina Alizadeh Marandi warnte in einem Fall, dass eine Rückkehr „für ihn Verhaftung, Folter oder sogar Lebensgefahr bedeuten kann“ – dass eine Abschiebung Verhaftung, Folter oder sogar eine Bedrohung für sein Leben bedeuten könnte.
Menschenrechtsaktivisten argumentieren, dass niemand sicher in einen von den Taliban regierten Staat zurückkehren kann, wo Berichte über willkürliche Inhaftierungen und Misshandlungen weit verbreitet sind. Der Hessische Flüchtlingsrat bezeichnete die Aufhebung der vorherigen Beschränkung als „unverantwortlich“. Kritiker verweisen zudem auf die menschlichen Kosten der Inhaftierung von Menschen, die keine Straftat begangen haben – von denen einige in Deutschland gearbeitet und sich ein Leben aufgebaut haben –, bevor sie in ein Land abgeschoben werden, aus dem viele vor Jahren geflohen sind.
Debatte innerhalb der Regierungskoalition
Die Entscheidung hat einen Riss innerhalb der Koalition offengelegt. Hakan Demir, migrationspolitischer Sprecher der SPD, lehnte den umfassenderen Ansatz ab und forderte Schutz für integrierte Afghanen. „Wer in Deutschland einen Arbeitsplatz hat und die deutsche Sprache spricht, sollte bleiben können“, sagte er. Er kündigte an, seine Partei werde das Thema mit ihrem Koalitionspartner besprechen.
Befürworter einer härteren Linie argumentieren, dass Personen, deren Asylanträge abgelehnt wurden und gegen die eine vollstreckbare Ausreiseverfügung vorliegt, zurückgeführt werden sollten und dass ein funktionierendes Migrationssystem auf die Durchführung von Abschiebungen angewiesen sei. Der Streit spiegelt eine tiefere Spannung in der deutschen Politik zwischen Durchsetzungs- und humanitären Verpflichtungen wider und dürfte sich mit zunehmender Anzahl an Gerichtsverfahren fortsetzen.
Was dies für Afghanen in Deutschland bedeutet
Für in Deutschland lebende afghanische Staatsangehörige ist die Frage des Aufenthaltsstatus von zentraler Bedeutung. Personen mit anerkanntem Schutz, einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder einem laufenden Asylverfahren sind von diesen Abschiebungen nicht betroffen. Am stärksten gefährdet sind alleinstehende erwachsene Männer, deren Asylanträge endgültig abgelehnt wurden und gegen die ein vollstreckbarer Ausweisungsbescheid vorliegt, selbst ohne Vorstrafen. Wer sich über seine Situation unsicher ist, sollte frühzeitig qualifizierte Beratung in Anspruch nehmen, anstatt abzuwarten.
Wenn Sie oder jemand, den Sie kennen, betroffen sein könnten, ist es wichtig zu verstehen, wie Abschiebungshaft und Berufungsverfahren ablaufen und Dokumente zu Beschäftigung, Gesundheit und familiären Bindungen aktuell zu halten, da diese im jeweiligen Fall relevant sein können. Unsere Leitfäden zu den neue EU-Asylregeln und Einwanderungs- und Visaberatung Erklären Sie, wo man Unterstützung finden kann. Angesichts der rasanten Änderungen der Richtlinien sind regelmäßige Information und die Inanspruchnahme professioneller Rechtsberatung der zuverlässigste Schutz.
