Vor dem Oberlandesgericht Hamburg läuft derzeit ein viel beachteter Terrorismusprozess. Vier Männer russischer Staatsangehörigkeit sind angeklagt, Gelder für den sogenannten Islamischen Staat (IS) gesammelt zu haben. Laut Bundesanwaltschaft gründeten die Angeklagten 2022 eine kriminelle Vereinigung, um Gelder an IS-Mitglieder und IS-Verbündete in Syrien und anderen Konfliktregionen zu überweisen. Während die Angeklagten behaupten, ihre Absichten seien rein humanitärer Natur gewesen, behauptet die Staatsanwaltschaft, die Gelder hätten IS-Operationen direkt unterstützt, darunter den Kauf von Waffen und die versuchte Freilassung inhaftierter Kämpfer.
Die Gruppe soll über 174,000 Euro über soziale Medien, insbesondere Telegram, gesammelt und die Spenden über Wechselstuben und Vermittler in der Türkei abgewickelt haben. Einer der Angeklagten soll vor seinem Beitritt zur Gruppe weitere 65,000 Euro an IS-Kontakte überwiesen haben. Das Geld war nach Angaben der Behörden in erster Linie für weibliche IS-Mitglieder in kurdisch geführten Internierungslagern in Nordsyrien sowie für aktive Kämpfer in Afghanistan und der Ukraine bestimmt.
Telegram und Hawala werden genutzt, um die Finanzaufsicht zu umgehen
Die Aktivitäten der Gruppe erstreckten sich auf mehrere europäische Länder, darunter Deutschland, Frankreich, Belgien und Österreich. Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass in Telegram-Kanälen, in denen Spendenkampagnen mit islamischem Hintergrund veröffentlicht wurden, um Spenden gebeten wurde. Die Gelder wurden angeblich in US-Dollar oder Kryptowährungen umgetauscht und an Mittelspersonen weitergeleitet, die als IS-Agenten bezeichnet wurden.
Deutsche Behörden behaupten, die Gruppe habe das traditionelle Hawala-Geldtransfersystem ausgenutzt, um einer Überprüfung zu entgehen. Diese informelle Methode, die unabhängig von Bankkonten ist, ermöglichte es ihnen, große Summen zu überweisen, ohne dass sofort Alarm geschlagen wurde. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, diese Methode habe den unentdeckten Geldfluss in Konfliktgebiete ermöglicht, in denen IS-Zellen weiterhin aktiv sind.
Gericht verhandelt Vorwürfe irreführender Absichten
Zwei der Angeklagten bestritten, wissentlich Terrorismus unterstützt zu haben. Über ihre Anwälte ließen sie ausrichten, sie hätten versucht, tschetschenischen Frauen und Kindern zu helfen, die in syrischen Lagern unter schrecklichen Bedingungen leben. Ein Mann behauptete, er habe Spenden für Erdbebenhilfe und religiöse Feiern gesammelt. Sollte das Geld in die Hände von Terroristen geraten, sei er getäuscht worden.
Die Verteidigung widersprach auch der Annahme der Staatsanwaltschaft, alle Empfänger seien bestätigte IS-Mitglieder gewesen. Ein Anwalt argumentierte, die Anklage der Staatsanwaltschaft stütze sich eher auf Indizien und spekulative Verbindungen als auf handfeste Beweise. Ein anderer Angeklagter gab an, an Gruppentreffen teilgenommen zu haben, um die Art der Spendensammlung besser zu verstehen. Er habe die Gruppe verlassen, als klar wurde, dass einige Personen den bewaffneten Kampf unterstützten.
Anhaltende Bedrohung durch den Islamischen Staat
Trotz territorialer Verluste und dem Tod seines Anführers Abu Bakr al-Baghdadi im Jahr 2019 stellt der IS weiterhin eine ernsthafte internationale Bedrohung dar. Deutsche Staatsanwälte beriefen sich auf Geheimdienstauswertungen, denen zufolge die Gruppe zwischen 4,000 und 6,000 aktive Kämpfer unterhält, hauptsächlich im Grenzgebiet zwischen Syrien und dem Irak. IS-Ableger haben zudem in Gebieten wie Ägypten und Afghanistan operative „Provinzen“ ausgerufen und führen Angriffe weit über den Nahen Osten hinaus durch.
Die Bedingungen in den kurdisch verwalteten Internierungslagern sind nach wie vor instabil. Behörden berichten, dass radikalisierte Frauen in den Lagern eine strenge ideologische Kontrolle durchsetzen, während Kinder systematisch indoktriniert werden. Dieses Umfeld, argumentieren deutsche Beamte, bleibe ein fruchtbarer Boden für die Rekrutierung von Extremisten.
Separater Rechtsstreit des ehemaligen IS-Anführers in Deutschland
Der Prozess in Hamburg findet inmitten neuer juristischer Aufmerksamkeit für islamistische Netzwerke in Deutschland statt. In einem anderen Fall versucht Abu Walaa, der verurteilte Anführer von IS-Operationen in Deutschland, seine Abschiebung zu verhindern. Nachdem ihn das Oberlandesgericht Celle wegen der Rekrutierung junger Kämpfer zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt hatte, steht Walaa nun vor einem Verwaltungsgerichtsverfahren, um seinen Wohnsitz zu behalten.
Die Behörden argumentieren, dass die von ihm ausgehende Gefahr die Rücksichtnahme auf seine sieben Kinder und seine möglichen Ansprüche gegen eine Abschiebung überwiege. Sein Fall erlangte Bekanntheit, da er Verbindungen zu Anis Amri, dem Täter des Anschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016, und einem größeren Netzwerk mit Sitz in Hildesheim und Dortmund betraf, das Menschen in mehreren Bundesländern radikalisierte.
Ausweitung der rechtlichen Kontrolle in ganz Europa
Der laufende Prozess in Hamburg hat weitreichende Folgen, die über die vier Angeklagten hinausgehen. Die deutschen Behörden gehen davon aus, dass die Spendenaktion Teil eines größeren, europaweiten Netzwerks war, das die IS-Aktivitäten nach dem Kalifat unterstützen sollte. Die Staatsanwaltschaft bringt die Aktion mit Spendern und Unterstützern in anderen EU-Ländern in Verbindung. Dies deutet darauf hin, dass sich islamistische Extremistennetzwerke weiterhin anpassen und moderne Plattformen und dezentrale Strukturen nutzen.
Das Gericht hat bis Mitte Oktober mindestens 17 weitere Anhörungen anberaumt. Rechtsexperten erwarten, dass in den Verfahren nicht nur die Handlungen der Angeklagten untersucht werden, sondern auch die Herausforderungen, die informelle Finanzsysteme, verschlüsselte Kommunikation und die rechtliche Abgrenzung zwischen Terrorismusunterstützung und humanitärer Hilfe mit sich bringen.
