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Deutsche Steuern verstehen

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Deutsche Steuern sind nicht schwieriger als Steuern anderswo, aber sie sind anders organisiert. Fast jeder Teil des Systems hat einen deutschen Namen, der Ihnen auf einem Formular begegnen wird, lange bevor er Ihnen erklärt wird. Dieses Kapitel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick: Welche Steuern gibt es, wer muss sie zahlen, wie das Geld von Ihrem Gehalt abgezogen wird, bevor Sie es überhaupt sehen, wie die Zahlen für das Steuerjahr 2026 aussehen und welche Änderungen für 2027 bereits geplant sind. Am Ende sollten Sie Ihre Gehaltsabrechnung lesen, Ihre Steuerfestsetzung verstehen und wissen, wann es sich lohnt, selbst eine Steuererklärung abzugeben und wann es sinnvoller ist, einen Steuerberater damit zu beauftragen.

Eines vorab: Dies ist ein Leitfaden, keine Steuerberatung. Nach deutschem Recht ist die individuelle Steuerberatung zugelassenen Steuerberatern vorbehalten, und Ihre persönliche Situation kann von Details abhängen, die in diesem Kapitel nicht berücksichtigt werden können, wie beispielsweise Einkünfte aus dem Ausland, eine selbstständige Tätigkeit oder ein Wohnsitzwechsel im Laufe des Jahres. Betrachten Sie die folgenden Ausführungen als Orientierungshilfe, nicht als verbindliche Wegbeschreibung.

Wie die deutschen Steuern organisiert sind

Deutschland erhebt Steuern auf drei Ebenen: dem Bund, den sechzehn Ländern und den Gemeinden. Manche Steuern gehen nur an eine Ebene, während die höheren Beträge nach einer in der Verfassung festgelegten Formel auf alle Ebenen verteilt werden. Deshalb wird Ihre Einkommensteuer zwar durch ein Bundesgesetz festgelegt, aber von den Ländern erhoben, und deshalb hängt die Gewerbesteuer unter anderem davon ab, in welcher Gemeinde Sie Ihr Unternehmen angemeldet haben. Das erklärt auch, warum es keinen einheitlichen Steuersatz für Deutschland gibt: Er hängt tatsächlich von Ihrem Wohnort und Ihrer Tätigkeit ab.

Ihr zuständiges Finanzamt ist das Finanzamt. Es gibt mehrere Hundert davon, und Ihr zuständiges Finanzamt richtet sich nach Ihrem Wohnort, nicht nach Ihrem Arbeitsort oder dem Sitz Ihres Arbeitgebers. Das Finanzamt erstellt Ihre Steuerbescheide, beantwortet Ihre schriftlichen Anfragen, bearbeitet Ihre Steuererklärung und treibt gegebenenfalls die ausstehenden Beträge ein. Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, geht die Zuständigkeit automatisch mit Ihrer Anmeldung, der obligatorischen Registrierung Ihres Wohnsitzes, auf Sie über. Bitte beachten Sie, dass das Finanzamt eine eigenständige Behörde ist und nicht mit dem Zollamt oder dem Bundeszentralamt für Steuern (BZT) identisch ist, das für nationale Angelegenheiten wie die Vergabe von Steueridentifikationsnummern zuständig ist.

Ein weiterer wichtiger Punkt am deutschen Steuersystem ist, dass es auf der jährlichen Veranlagung basiert. Fast alle Zahlungen, die Sie im Laufe des Jahres leisten, sind Vorauszahlungen. Die eigentliche Berechnung erfolgt erst einmal jährlich, nach Ablauf des Steuerjahres. Das Finanzamt berechnet Ihr Gesamteinkommen, zieht alle Ihnen zustehenden Abzüge ab, wendet den Steuersatz an, vergleicht das Ergebnis mit Ihren bereits geleisteten Zahlungen und sendet Ihnen entweder eine Steuernachzahlung oder eine Rückerstattung. Fast jede Frage, die mit „Zahle ich zu viel Steuern?“ beginnt, bezieht sich im Grunde auf diese jährliche Steuerabrechnung.

Wer zahlt in Deutschland Steuern und auf welches Einkommen?

Ihre Steuerpflicht richtet sich nach Ihrem Wohnsitz, nicht nach Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihrem Visum. Wenn Sie in Deutschland eine Wohnung (Residenz) besitzen oder sich gewöhnlich hier aufhalten (üblicherweise ein ununterbrochener Aufenthalt von mehr als sechs Monaten), unterliegen Sie der sogenannten unbeschränkten Steuerpflicht. Das bedeutet, dass Deutschland Ihr weltweites Einkommen besteuert: Ihr deutsches Gehalt, aber auch die Mieteinnahmen einer Wohnung in Ihrem Heimatland, Dividenden von ausländischen Brokern und Gewinne aus freiberuflicher Tätigkeit, die Sie im Ausland in Rechnung stellen.

Wenn Sie nicht in Deutschland wohnen, aber Einkünfte aus deutschen Quellen beziehen, unterliegen Sie einer beschränkten Steuerpflicht. Deutschland besteuert dann nur diese Einkünfte. Die Unterscheidung zwischen den beiden Steuerarten ist besonders im Jahr Ihrer Ankunft und Ihrer Abreise von großer Bedeutung, da Sie für einen Teil des Jahres nach der einen und für den Rest nach der anderen Steuerart besteuert werden.

Weltweite Besteuerung klingt beunruhigend, und hier kommen die Doppelbesteuerungsabkommen ins Spiel: Deutschland hat sie mit rund hundert Ländern abgeschlossen. Sie regeln, welches der beiden Länder eine bestimmte Einkommensart besteuern darf, und sehen entweder eine Befreiung oder eine Anrechnung vor, sodass derselbe Euro nicht zweimal zum vollen Steuersatz besteuert wird. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie ausländische Einkünfte in Ihrer deutschen Steuererklärung weglassen können. Selbst steuerfreie ausländische Einkünfte müssen in der Regel angegeben werden, da sie den auf Ihr deutsches Einkommen angewendeten Steuersatz durch einen Mechanismus namens Progressionsvorbehalt erhöhen können. Wenn Sie Einkünfte aus dem Ausland beziehen, ist es ab diesem Zeitpunkt ratsam, einen Steuerberater zu beauftragen.

Bevor all dies geschehen kann, benötigen Sie eine Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID). Sie besteht aus elf Ziffern, wird vom Bundeszentralamt für Steuern ausgestellt, ist lebenslang gültig und ändert sich auch bei einem Umzug oder Jobwechsel nicht. Neu zugezogene erhalten sie in der Regel einige Wochen nach ihrer Anmeldung per Post. Geben Sie sie Ihrem Arbeitgeber umgehend nach Erhalt, da dieser Sie sonst so besteuern muss, als wären Sie in der niedrigsten Steuerklasse. Um diese Steuern zurückzubekommen, müssen Sie auf die jährliche Steuerfestsetzung warten.

Einkommensteuer und wie sie berechnet wird

Die Einkommensteuer bildet das Herzstück des Steuersystems. Sie wird auf sieben im Einkommensteuergesetz definierte Einkommensarten erhoben, darunter Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, selbstständige Einkünfte, Gewinne aus Gewerbebetrieb, Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte und bestimmte Renten. Stammt das Einkommen aus einer Arbeitsstelle, wird die Steuer als Lohnsteuer erhoben. Diese ist keine separate Steuer, sondern wird einfach als Einkommensteuer vom Arbeitgeber direkt einbehalten und monatlich an das Finanzamt abgeführt. Der gesamte vom Arbeitgeber einbehaltene Betrag dient als Anzahlung auf die jährliche Einkommensteuer.

Der Steuersatz ist progressiv und basiert auf einer Formel statt auf festen Steuerklassen. Daher steigt Ihr Steuersatz stetig an, anstatt sprunghaft zu steigen. Im Steuerjahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12,348 Euro für Alleinstehende und 24,696 Euro für Ehepaare, die gemeinsam veranlagt werden. Einkommen darüber hinaus werden ab 14 Prozent besteuert, wobei der Steuersatz innerhalb der progressiven Steuerzone kontinuierlich ansteigt. Der Steuersatz von 42 Prozent beginnt bei einem zu versteuernden Einkommen von 69,879 Euro, und der Höchststeuersatz von 45 Prozent, umgangssprachlich Reichensteuer genannt, beginnt bei 277,826 Euro. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner verdoppeln sich alle diese Freibeträge.

Zwei Punkte sind hierbei besonders wichtig, da sie im deutschen Steuerrecht oft für Verwirrung sorgen. Erstens: Diese Steuersätze sind Grenzsteuersätze. Wer die 42-Prozent-Grenze überschreitet, besteuert nicht sein gesamtes Einkommen mit 42 Prozent, sondern nur den nächsten Euro. Niemand verliert also Geld, wenn er mehr verdient. Zweitens: Die Freibeträge beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen, also den Betrag, der nach Abzug von Freibeträgen und Sozialabgaben übrig bleibt, nicht auf das Bruttogehalt. Jemand, der 78,000 Euro brutto verdient, kann durchaus ein zu versteuerndes Einkommen haben, das deutlich unter der 42-Prozent-Grenze liegt.

Was vor Anwendung des Tarifs abgezogen wird, lässt sich in drei Gruppen einteilen. Werbekosten sind die Kosten für die Erzielung Ihres Einkommens: Pendeln, berufliche Ausrüstung, Homeoffice, Gewerkschaftsbeiträge, Bewerbungen, berufsbezogene Weiterbildungen. Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1,230 Euro. Belege werden nur benötigt, wenn Ihre tatsächlichen Kosten diesen Betrag übersteigen. Sonderausgaben sind besondere Ausgaben, hauptsächlich Versicherungsbeiträge, Kirchensteuer, Spenden und Kinderbetreuung. Außergewöhnliche Belastungen sind außergewöhnliche Belastungen, wie z. B. hohe Krankheitskosten oder die Unterstützung eines Angehörigen. Eine wichtige Änderung ab 2026: Die Pendlerpauschale beträgt ab dem ersten Kilometer pauschal 38 Cent pro Kilometer, statt wie bisher gestaffelt. Dies führt zu einer schleichenden Erhöhung der Werbekosten für fast alle Pendler. Unser Kapitel zu Steuervorteile und -befreiungen geht auf die Schlussfolgerungen weitaus detaillierter ein, als hier Platz dafür ist.

Steuerklassen und Ihre monatliche Gehaltsabrechnung

Die Steuerklasse ist der sichtbarste Bestandteil des Systems, denn sie bestimmt, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber monatlich einbehält. Sie ändert nichts an Ihrer jährlichen Steuerschuld, sondern lediglich daran, wie viel Sie dem Staat in der Zwischenzeit schulden. Diese Unterscheidung ist der Kern jeder Diskussion über Steuerklassen.

Die Steuerklasse I gilt für ledige, geschiedene und verwitwete Personen ohne Kinder sowie für Ehepaare, deren Ehepartner im Ausland lebt. Die Steuerklasse II gilt für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind und beinhaltet den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Die Steuerklasse III gilt für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, deren Ehepartner deutlich weniger oder gar nichts verdient, und führt zum niedrigsten Steuerabzug. Die Steuerklasse IV ist die Standardklasse für Ehepaare und eignet sich für zwei Personen mit ähnlichem Einkommen. Die Steuerklasse V ist das Gegenstück zur Steuerklasse III und führt zu einem hohen Steuerabzug; sie wird dem Geringverdiener zugeordnet, wenn der Besserverdiener in die Steuerklasse III fällt. Die Steuerklasse VI gilt für Zweit- und Folgebeschäftigungen sowie für alle, deren Arbeitgeber noch keine Steuer-ID besitzt.

Ehepaare haben die Wahl zwischen zwei Kombinationen. Bei der Kombination III und V erhält der besserverdienende Partner im Laufe des Jahres mehr Nettoeinkommen, was jedoch in der Regel zu einer Nachzahlung am Jahresende führt. Zudem fallen Leistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld, die auf Basis des Nettoeinkommens berechnet werden, für den Partner der Kombination III höher und für den Partner der Kombination V niedriger aus. Bei der Kombination IV und IV wird jeder Partner einzeln besteuert, was monatlich gerechter ist und oft zu einer Rückerstattung führt. Die Kombination IV mit Faktor, das sogenannte Faktorverfahren, wendet den tatsächlichen Aufteilungsvorteil des Paares proportional auf jedes Gehalt an und sorgt so für eine monatliche Abzüge, die dem tatsächlichen Jahresbetrag sehr nahe kommt. Dies ist die genaueste, aber am seltensten genutzte Option, vor allem, weil sie kaum bekannt ist. Sie können Ihre Kombination mehrmals jährlich beim Finanzamt ändern.

Sie lesen vielleicht anderswo, dass die Steuerklassen III und V abgeschafft und ab 2030 in das Faktorverfahren integriert werden sollen. Das stand im ursprünglichen Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes von 2024, doch das im Dezember 2024 verabschiedete Gesetz beschränkte sich auf die Tarifänderungen und die Erhöhung des Kindergeldes; die Steuerklassenreform war nicht enthalten. Es handelt sich also weiterhin um eine politische Absicht, nicht um geltendes Recht. Planen Sie nicht darauf basierend und lassen Sie sich nicht einreden, es sei bereits beschlossene Sache.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Der Solidaritätszuschlag, allgemein als Soli bekannt, beträgt 5.5 Prozent und wird auf die Einkommensteuer, nicht auf das Einkommen, berechnet. Er wurde eingeführt, um die Familienzusammenführung zu finanzieren, und ist seit 2021 durch einen sehr hohen Freibetrag für Privatpersonen fast vollständig abgeschafft. Für 2026 liegt die Freigrenze bei 20,350 Euro veranlagter Einkommensteuer für Alleinstehende und 40,700 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Darunter wird kein Soli fällig; knapp darüber greift eine Gleitzone, sodass der Zuschlag schrittweise erhoben wird; deutlich darüber werden die vollen 5.5 Prozent fällig. In der Praxis sehen die meisten Arbeitnehmer den Zuschlag nie auf ihrer Gehaltsabrechnung. Für Unternehmen und auf Kapitaleinkünfte, die direkt an der Quelle besteuert werden, gilt er weiterhin in vollem Umfang.

Die Kirchensteuer überrascht Neuankömmlinge am meisten, da sie in Deutschland im Auftrag anerkannter Religionsgemeinschaften über das Steuersystem erhoben wird. Meldet man sich als Mitglied einer Kirche an, die diese Steuer erhebt, berechnet das Finanzamt in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent und in den übrigen 14 Bundesländern 9 Prozent der Einkommensteuer. Wohlgemerkt, es handelt sich dabei um einen Prozentsatz der Steuer, nicht des Einkommens, aber es ist ein realer Betrag, der monatlich zusammen mit der Lohnsteuer abgezogen wird.

Die Schwierigkeit liegt oft in der Anmeldung. Im Anmeldeformular wird nach der Religionszugehörigkeit gefragt, und eine wahrheitsgemäße Antwort genügt für die Anmeldung. Viele, die sich nominell als katholisch oder protestantisch bezeichnen, haben sich unwissentlich für einen lebenslangen Steuerabzug angemeldet, ohne zu realisieren, dass eine Frage auf dem Formular eine steuerliche Entscheidung darstellt. Wer die Kirchensteuer nicht mehr zahlen möchte, kann formell durch einen Kirchenaustritt aus der Kirche austreten. Dieser wird je nach Bundesland beim Standesamt oder einem zuständigen Gericht erklärt und ist in der Regel gebührenpflichtig. Damit endet die Steuerpflicht ab dem Folgemonat oder dem übernächsten Monat, und auch die Kirchenmitgliedschaft, einschließlich des Zugangs zu kirchlichen Veranstaltungen, erlischt. Es handelt sich um eine persönliche Entscheidung mit steuerlichen Konsequenzen, die mehr Überlegung verdient als ein Kästchen auf einem Formular.

Mehrwertsteuer und die Steuern, die Sie unbemerkt zahlen

Die Umsatzsteuer, im allgemeinen Sprachgebrauch auch Mehrwertsteuer genannt, ist die Steuer, die Sie am häufigsten zahlen und über die Sie am wenigsten nachdenken. Der reguläre Steuersatz beträgt 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz 7 Prozent. Letzterer gilt für die meisten Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf kurzen Strecken, Schnittblumen und Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen. Die im Handel erhältlichen Preise in Deutschland müssen die Mehrwertsteuer enthalten. Der Preis im Regal ist also der Endpreis. Die Angabe von 19 Prozent oder 7 Prozent auf Ihrem Kassenbon zeigt Ihnen lediglich den bereits im Preis enthaltenen Mehrwertsteuerbetrag an.

Ab dem 1. Januar 2026 ändert sich die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants und anderen Gastronomiebetrieben: Sie sinkt von 19 auf 7 Prozent. Getränke werden weiterhin mit 19 Prozent besteuert, weshalb auf der Rechnung nun beide Steuersätze ausgewiesen sein können. Ob sich diese Preissenkungen tatsächlich auf die Kunden auswirken, ist eine andere Frage – und meistens ist dies nicht der Fall.

Für Verbraucher ist die Mehrwertsteuer unsichtbar. Für alle, die etwas verkaufen, ist sie jedoch Pflicht. Unternehmen berechnen die Mehrwertsteuer, weisen sie auf Rechnungen separat aus, fordern die von ihnen selbst gezahlte Vorsteuer zurück und führen die Differenz in der Regel monatlich oder vierteljährlich über eine Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt ab. Es gibt eine Ausnahme für Kleinunternehmen, die Kleinunternehmerregelung, die seit 2025 gilt, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 25,000 Euro lag und im laufenden Jahr 100,000 Euro nicht übersteigt. Wer diese Regelung in Anspruch nimmt, berechnet keine Mehrwertsteuer und erhält auch keine zurück. Wenn Sie selbstständig sind oder darüber nachdenken, sich selbstständig zu machen, finden Sie in unserem Kapitel zum Thema Mehrwertsteuer weitere Informationen. Freiberuflichkeit und Selbstständigkeit in Deutschland behandelt dies in der nötigen Tiefe.

Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Steuer auf Ersparnisse

Unternehmen zahlen Körperschaftsteuer in Höhe von pauschal 15 Prozent auf ihren Gewinn, zuzüglich 5.5 Prozent Sozialabgaben (Soli) auf diesen Betrag, was einen effektiven Steuersatz von 15.825 Prozent ergibt. Dieser Satz gilt für die Jahre 2026 und 2027. Gemäß dem 2025 verabschiedeten Gesetz für ein steuerliches Investitionsprogramm sinkt er ab 2028 jährlich um einen Prozentpunkt und erreicht 2032 10 Prozent. Einzelunternehmer und Personengesellschaften sind von der Körperschaftsteuer befreit; ihre Gewinne werden stattdessen als persönliches Einkommen der Gesellschafter besteuert.

Darüber hinaus kommt die Gewerbesteuer hinzu, die kommunale Steuerebene und der Grund für die unterschiedlichen Steuerbelastungen von Unternehmen in Deutschland. Sie basiert auf einem einheitlichen Grundsatz von 3.5 Prozent, der auf den bereinigten Gewerbegewinn angewendet wird. Jede Gemeinde multipliziert diesen Betrag dann mit ihrem eigenen Hebesatz, den sie selbst festlegt. Ein Hebesatz von 250 in einer Kleinstadt und 490 in einer Großstadt führt bei identischem Gewinn zu sehr unterschiedlichen Steuerbescheiden. Genau deshalb sind manche Unternehmen an Orten registriert, an denen man es nicht vermuten würde. Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24,500 Euro, bevor Gewerbesteuer anfällt. Ein Großteil der gezahlten Gewerbesteuer wird mit der persönlichen Einkommensteuer verrechnet. Freiberufler in den klassischen freien Berufen (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, viele Schriftsteller und Übersetzer) zahlen überhaupt keine Gewerbesteuer. Daher kann die Frage, ob die eigene Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich gilt, durchaus Geld kosten.

Private Kapitaleinkünfte werden separat und einfacher besteuert. Die Abgeltungsteuer, die pauschale Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte, beträgt 25 Prozent zuzüglich Soli, insgesamt also etwa 26.375 Prozent, bzw. knapp 28 Prozent, wenn Sie Kirchensteuer zahlen. Sie umfasst Zinsen, Dividenden und Kapitalgewinne aus Wertpapieren. Jeder hat einen Sparer-Pauschbetrag von 1,000 Euro pro Jahr, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren 2,000 Euro. Dieser Betrag bleibt auch 2026 unverändert. Teilen Sie dies Ihrer deutschen Bank oder Ihrem Broker mit, indem Sie einen Freistellungsauftrag stellen. Dann wird auf die ersten 1,000 Euro Ihrer Gewinne keine Steuer einbehalten. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, können Sie bei Ihrer Steuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen und werden stattdessen mit dem niedrigeren Steuersatz besteuert. Ausländische Broker behalten überhaupt keine deutsche Steuer ein, sodass Sie diese Gewinne selbst versteuern müssen.

Abgabe Ihrer Steuererklärung

Nicht jeder muss eine Steuererklärung abgeben. Wenn Sie nur ein Gehalt beziehen, der Steuerklasse I oder IV angehören und keine Freibeträge im Voraus geltend gemacht haben, müssen Sie in der Regel keine Steuererklärung abgeben. In vielen Fällen ist die Abgabe jedoch verpflichtend, beispielsweise bei einer Kombination aus III und V oder IV mit Faktor, bei mehreren Arbeitgebern, bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit oder Vermietung, bei Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld über 410 Euro, bei einem eingetragenen Freibetrag auf Ihrer Steuerkarte, bei Kapitaleinkünften, die nicht an der Quelle besteuert werden, oder bei Abfindungen.

Auch wenn es freiwillig ist, lohnt es sich in der Regel. Die durchschnittliche Rückerstattung beträgt mehrere hundert Euro und oft mehr, da die Lohnsteuerabzüge Ihre Pendelkosten, Umzugskosten, Ihren Deutschkurs, Ihr Homeoffice, Ihre berufliche Ausstattung oder Ihre Versicherungsprämien nicht berücksichtigen können. Freiwillige Steuererklärungen können bis zu vier Jahre nach dem Steuerjahr eingereicht werden, sodass Sie beispielsweise 2026 noch für 2022 eine Steuererklärung abgeben können. Vier Jahre an entgangenen Rückerstattungen summieren sich zu einer beträchtlichen Summe.

Die Steuererklärung wird elektronisch über ELSTER, das kostenlose Online-Portal des Finanzamts unter elster.de, eingereicht. Die Registrierung dauert einige Wochen, da die Bescheinigung per Post zugestellt wird. Reichen Sie sie daher rechtzeitig ein. ELSTER ist umfassend, kostenlos und für alle zugänglich. Die Benutzeroberfläche setzt jedoch voraus, dass Sie die Anforderungen des Formulars bereits kennen. Für unkomplizierte Fälle sind Steuersoftware für Unternehmen und auf Expats spezialisierte Steuerberatungsdienste schneller. Alternativ können Sie sich an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.

Die Fristen sind wichtig. Für das Steuerjahr 2025 ist Ihre selbst erstellte Steuererklärung bis zum 31. Juli 2026 fällig. Reicht ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein Ihre Steuererklärung ein, verlängert sich die Frist bis zum 1. März 2027. Freiwillige Steuerzahler sind nicht an die Juli-Frist gebunden, sondern nur an die Vierjahresfrist. Verspätet eingereichte Pflichtsteuererklärungen ziehen einen Verspätungszuschlag und Zinsen nach sich. Nach der Einreichung erhalten Sie vom Finanzamt einen Steuerbescheid. Lesen Sie diesen sorgfältig, denn er zeigt genau, was akzeptiert und was gestrichen wurde. Sie haben ab Erhalt einen Monat Zeit, Einspruch einzulegen. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten. Versäumen Sie sie, müssen Sie mit dem Steuerbescheid leben. Für komplexere Fälle empfehlen wir unser Kapitel zu … Steuerrecht und Finanzberatung erklärt, was ein Steuerberater eigentlich macht und wann man einen braucht.

Was ändert sich im deutschen Steuersystem im Jahr 2027?

Die Koalition hat sich auf eine Einkommensteuerreform geeinigt, die am 1. Januar 2027 in Kraft tritt und ein Entlastungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro pro Jahr vorsieht. Die vollständige Wirkung tritt 2028 ein. Laut Bundesfinanzministerium soll die Reform kleine und mittlere Einkommensgruppen unterstützen, insbesondere Familien mit Kindern. Der Grundfreibetrag soll bis 2028 in zwei Schritten auf rund 12,900 Euro steigen. Die Grenze, ab der der 42-Prozent-Steuersatz greift, wird auf 70,600 Euro angehoben, wodurch die Progressionszone zwischen 17,800 und 70,600 Euro, in der sich die mittleren Einkommensgruppen befinden, angeglichen wird. Das Kindergeld soll bis 2028 in zwei Schritten auf 272 Euro monatlich steigen, und der Kinderfreibetrag entsprechend. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll um rund 200 Euro auf 1,430 Euro erhöht werden.

Die Entlastung kommt sowohl im oberen als auch im unteren Einkommensbereich zum Tragen. Der Höchststeuersatz ist in zwei Stufen unterteilt: 45 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 250,000 Euro und ein neuer Steuersatz von 47 Prozent ab 280,000 Euro. Der Abzug für Handwerkerleistungen (Dienstleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause) sinkt von 20 auf 15 Prozent, und die Pauschalsteuer auf Kleinstbeschäftigungen steigt von 2 auf 5 Prozent. Für eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60,000 Euro ergibt sich laut dem Beispiel des Ministeriums eine jährliche Entlastung von etwas über 600 Euro, sobald die Reform vollständig in Kraft getreten ist.

Behandeln Sie all dies als vereinbarte Absicht und nicht als geltendes Recht, bis das Gesetz verabschiedet ist. Das Steuerfortentwicklungsgesetz von 2024 dient als warnendes Beispiel: Es wurde mit einer langen Liste von Maßnahmen angekündigt und ging schließlich mit einer kurzen Liste in Kraft. Informieren Sie sich auf bundesfinanzministerium.de oder bundesregierung.de, bevor Sie eine Entscheidung treffen, die von einer Zahl aus dem Jahr 2027 abhängt, und seien Sie skeptisch gegenüber Artikeln, die diese Zahlen nennen, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich noch um Vorschläge handelt.

Tools, die Ihnen bei der Berechnung der deutschen Steuern helfen

Sie müssen die Tarifformel nicht manuell berechnen. Werkzeu.ge, eine browserbasierte Plattform mit Tools für deutsche Behörden und Steuern, wird von Cryon UG, dem Unternehmen hinter WeLiveIn.de, entwickelt. Viele der Steuertools sind kostenlos und erfordern keine Anmeldung. Steuersystem 101 (werkzeu.ge/de/tools/einwanderung/steuer-system-101) ist eher ein Leitfaden als ein Rechner und wurde genau für die in diesem Kapitel beschriebene Situation geschrieben: Jemand, der neu in Deutschland ist und zum ersten Mal mit Lohnsteuer, Steuerklassen und dem Finanzamt in Berührung kommt. Der Brutto-Netto-Rechner (werkzeu.ge/de/tools/steuern/brutto-netto-rechner) berechnet aus einem Bruttogehaltsangebot den Nettobetrag, der tatsächlich auf Ihrem Konto landet – die Berechnung, die die meisten Menschen vor Vertragsabschluss benötigen. Der Einkommensteuerrechner unter werkzeu.ge/de/tools/steuern/einkommensteuer-rechner berechnet die jährliche Steuerlast nach § 32a Einkommensteuergesetz, inklusive der Aufteilung der Steuerlast für Ehepaare, der Ehegattensteuer und der Kirchensteuer. Alle drei Rechner sind ohne Benutzerkonto kostenlos nutzbar; die kostenlose Version enthält Werbung.

Die Kategorie „Steuern“ auf werkzeu.ge/de/tools/steuern umfasst 40 Tools und ist mit einem Beta-Siegel gekennzeichnet. Dieses Zeichen signalisiert, dass sich die Plattform noch bis zum 30. November 2026 in der Beta-Phase befindet und die Tools laut Nutzungsbedingungen unvollständig sein oder Fehler enthalten können. Die Berechnungen basieren auf den offiziellen Formeln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Finanzen (BMF), ersetzen aber keine Beratung durch einen Steuerberater und stellen ausdrücklich keine Steuerberatung dar. Die Tools erstellen und generieren lediglich Steuererklärungen. Es werden keine Daten an das Finanzamt übermittelt. Zwar stehen Hilfsmittel zur Vorbereitung der Steuererklärung für ELSTER zur Verfügung, die Abgabe erfolgt jedoch weiterhin über ELSTER oder Ihren Steuerberater. Einige Tools sind kostenpflichtig. Prüfen Sie daher die Preisinformationen auf werkzeu.ge, bevor Sie davon ausgehen, dass ein bestimmtes Tool kostenlos ist.

Das Formularamt unter werkzeu.ge/de/formularamt ist eine Website, die Sie sich unbedingt merken sollten, unabhängig von Ihrer Steuersituation. Sie enthält Tausende von offiziellen Formularen von Bund, Ländern und Kommunen, die durchsuchbar sind und jeweils mit Quellenangabe, Abrufdatum, Status und Prüfsumme versehen sind. So können Sie nachvollziehen, woher ein Formular stammt und wann es zuletzt geprüft wurde. Sie füllen es direkt im Browser aus, und als Gast bleiben Ihre Eingaben auf Ihrem Gerät gespeichert. Das Formularamt deckt weit mehr als nur Steuern ab, darunter Kindergeld, Elterngeld und Wohngeld. Es erspart Ihnen die übliche Suche auf der Website eines Ministeriums nach einer möglicherweise veralteten PDF-Datei.

Was macht man als nächstes

Beginnen Sie mit den drei Dingen, die nichts kosten und den größten Ärger ersparen. Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber Ihre Steuer-ID hat. Andernfalls werden Sie in Steuerklasse VI eingestuft und verlieren monatlich Geld. Überprüfen Sie Ihre tatsächliche Steuerklasse. Wenn Sie verheiratet sind, sollten Sie genau prüfen, ob Ihre Familienkonstellation Ihren tatsächlichen Einkünften entspricht oder ob sie lediglich der vom Finanzamt festgelegten Standardklasse entspricht. Sehen Sie sich anschließend Ihre letzte Gehaltsabrechnung an und prüfen Sie, ob Kirchensteuer abgezogen wurde. Erstaunlich viele Menschen stellen dies erst Jahre später fest.

Als Nächstes sollten Sie entscheiden, ob Sie eine Steuererklärung abgeben möchten. Falls Sie nicht dazu verpflichtet sind, rechnen Sie es trotzdem einmal durch: Addieren Sie Ihre Fahrtkosten (38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Wohnort), Ihre Kosten für berufliche Ausrüstung, Ihren Umzug, Ihren Deutschkurs und Ihre Versicherungsbeiträge. Übersteigt die Summe den Pauschalbetrag von 1,230 Euro? Wenn ja, steht Ihnen Geld zu, und Sie können sogar bis zu vier Jahre rückwirkend geltend machen. Wenn Sie ausländische Einkünfte, ein Unternehmen, eine vermietete Immobilie oder einen Wegzug aus Deutschland in Betracht ziehen, sollten Sie jetzt aufhören, Ratgeber zu lesen und einen Steuerberater beauftragen. Die Gebühr ist steuerlich absetzbar, und die Kosten für Fehler bei der grenzüberschreitenden Besteuerung sind deutlich höher.

Tragen Sie die Termine am besten in Ihren Kalender ein, anstatt sich auf Ihr Gedächtnis zu verlassen. Der 31. Juli 2026 ist der Stichtag für die Steuererklärung 2025, falls Sie diese selbst einreichen. Ein Einspruch muss innerhalb eines Monats nach dem Datum des Steuerbescheids eingelegt werden. Und noch ein Hinweis: Prüfen Sie Ende 2026 die offiziellen Quellen, wenn die Reform von 2027 entweder in der oben beschriebenen Form in Kraft tritt oder, wie 2024 geschehen, in abgeschwächter Form ausfällt. Weitere Informationen zu den finanziellen Aspekten finden Sie in unserem Kapitel zu diesem Thema. Verwaltung persönlicher Finanzen ist ein nützlicher Begleiter.

Quellen

Die Informationen in diesem Kapitel basieren auf den unten aufgeführten offiziellen Quellen und Veröffentlichungen und wurden zuletzt im Juli 2026 überprüft. Es handelt sich um allgemeine Orientierungshilfen, nicht um individuelle Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung.


Haftungsausschluss: Bitte beachten Sie, dass diese Website nicht als Rechtsberatungsfirma tätig ist und wir auch keine Rechtsanwälte oder Finanz-/Steuerberater in unserem Personal beschäftigen. Wir übernehmen daher keine Haftung für die auf unserer Website dargestellten Inhalte. Obwohl die hierin bereitgestellten Informationen grundsätzlich als korrekt erachtet werden, lehnen wir ausdrücklich jegliche Garantie hinsichtlich ihrer Richtigkeit ab. Darüber hinaus lehnen wir ausdrücklich jede Haftung für Schäden jeglicher Art ab, die sich aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf die bereitgestellten Informationen ergeben. Es wird dringend empfohlen, für individuelle Angelegenheiten, die eine fachkundige Beratung erfordern, professionellen Rat einzuholen.


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